{
    "slug": "pfaendung-wertpapiere-821-823-831-zpo",
    "titre": "Pfändung von Wertpapieren – Verwertung, Namens- und Orderpapiere (§§ 821–823, 831 ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wertpapiere, die der Schuldner in seinem Gewahrsam hat, pfändet der Gerichtsvollzieher wie andere bewegliche Sachen, indem er sie an sich nimmt (§ 808 Abs. 1…",
    "resume_court": "**Wertpapiere**, die der Schuldner in seinem Gewahrsam hat, pfändet der **Gerichtsvollzieher** wie andere bewegliche Sachen, indem er sie **an sich nimmt** (§ 808 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 ZPO). Verwertet werden sie nach **§ 821 ZPO**: Haben sie einen **Börsen- oder Marktpreis**, verkauft der Gerichtsvollzieher sie **aus freier Hand zum Tageskurs**; andernfalls werden sie **nach den allgemeinen Bestimmungen versteigert**. Bei **Namenspapieren** (§ 822 ZPO) und **außer Kurs gesetzten Inhaberpapieren** (§ 823 ZPO) kann das **Vollstreckungsgericht** den Gerichtsvollzieher ermächtigen, die nötigen Erklärungen **an Stelle des Schuldners** abzugeben. **Wechsel und andere indossable Papiere** werden nach **§ 831 ZPO** gepfändet, indem der Gerichtsvollzieher die **Papiere in Besitz nimmt**.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlagen",
            "valeur": "§ 821 ZPO (Verwertung von Wertpapieren), § 822 ZPO (Umschreibung von Namenspapieren), § 823 ZPO (außer Kurs gesetzte Inhaberpapiere), § 831 ZPO (Pfändung indossabler Papiere)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zuständig für Pfändung",
            "valeur": "Gerichtsvollzieher (Sachpfändung, § 808 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pfändungsakt",
            "valeur": "Inbesitznahme; Wertpapiere werden – wie Geld und Kostbarkeiten – nicht beim Schuldner belassen (§ 808 Abs. 2 Satz 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verwertung mit Börsen-/Marktpreis",
            "valeur": "freihändiger Verkauf zum Tageskurs durch den Gerichtsvollzieher (§ 821 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verwertung ohne Börsen-/Marktpreis",
            "valeur": "Versteigerung nach den allgemeinen Bestimmungen (§ 821 ZPO i. V. m. §§ 814 ff. ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Namenspapiere",
            "valeur": "Gerichtsvollzieher kann durch das Vollstreckungsgericht ermächtigt werden, die Umschreibung auf den Namen des Käufers zu erwirken und die Erklärungen an Stelle des Schuldners abzugeben (§ 822 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Außer Kurs gesetzte Inhaberpapiere",
            "valeur": "Ermächtigung zur Wiederinkurssetzung und zur Abgabe der Erklärungen an Stelle des Schuldners (§ 823 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wechsel und andere Orderpapiere",
            "valeur": "Pfändung der Forderung, indem der Gerichtsvollzieher die Papiere in Besitz nimmt (§ 831 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Systematische Stellung",
            "valeur": "§§ 821–823 ZPO: Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen; § 831 ZPO: Zwangsvollstreckung in Forderungen",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 821 ZPO – Verwertung von Wertpapieren",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__821.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 822 ZPO – Umschreibung von Namenspapieren",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__822.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 823 ZPO – Außer Kurs gesetzte Inhaberpapiere",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__823.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 831 ZPO – Pfändung indossabler Papiere",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__831.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 808 ZPO – Pfändung beim Schuldner",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__808.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 825 ZPO – Andere Verwertungsart",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__825.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 846 ZPO – Zwangsvollstreckung in Herausgabeansprüche",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__846.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 821 ZPO im Volltext (Permalink)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/821.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 822 ZPO im Volltext (Permalink)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/822.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 823 ZPO im Volltext (Permalink)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/823.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "dejure.org – § 831 ZPO im Volltext (Permalink)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/831.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Pfändung von Wertpapieren – Verwertung, Namens- und Orderpapiere (§§ 821–823, 831 ZPO)?",
            "reponse": "Wertpapiere, die der Schuldner in seinem Gewahrsam hat, pfändet der Gerichtsvollzieher wie andere bewegliche Sachen, indem er sie an sich nimmt (§ 808 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 ZPO). Verwertet werden sie nach § 821 ZPO: Haben sie einen Börsen- oder Marktpreis, verkauft der Gerichtsvollzieher sie aus freier Hand zum Tageskurs; andernfalls werden sie nach den allgemeinen Bestimmungen versteigert."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Pfändung von Wertpapieren?",
            "reponse": "Die Vorschriften gelten in der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners. Voraussetzung sind wie immer ein Vollstreckungstitel, eine Vollstreckungsklausel und die Zustellung (allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen). Das Gesetz unterscheidet zwei Wege: Wertpapiere als körperliche Sachen (§§ 808, 821–823 ZPO)."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Pfändung von Wertpapieren?",
            "reponse": "Kein Gewahrsam des Schuldners. Befinden sich die Papiere bei einem Dritten, ist die Sachpfändung nur möglich, wenn der Dritte zur Herausgabe bereit ist (§ 809 ZPO); sonst bleibt die Pfändung des Herausgabeanspruchs (§§ 846, 847 ZPO). Depotbestände. Bei Wertpapieren im Bankdepot greift nicht die Sachpfändung, sondern die Pfändung von Ansprüchen gegen die verwahrende Bank (siehe Geltungsbereich)."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Pfändung von Wertpapieren?",
            "reponse": "„Gepfändete Aktien werden immer versteigert.\u0022 Falsch: Bei Börsen- oder Marktpreis verkauft der Gerichtsvollzieher freihändig zum Tageskurs (§ 821 ZPO). „Der Gerichtsvollzieher lässt die Aktien mit Pfandsiegel beim Schuldner.\u0022 Falsch: Wertpapiere werden – wie Geld und Kostbarkeiten – an sich genommen (§ 808 Abs. 2 Satz 1 ZPO)."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Pfändung von Wertpapieren aus?",
            "reponse": "Gläubigerin G hat einen vollstreckbaren Zahlungstitel gegen S. Bei der Sachpfändung findet der Gerichtsvollzieher in S\u0027 Wohnung effektive Inhaberaktien eines börsennotierten Unternehmens sowie einen auf S indossierten Wechsel. Der Gerichtsvollzieher nimmt die Aktien an sich (§ 808 Abs. 2 Satz 1 ZPO) und verkauft sie, weil sie einen Börsenpreis haben, aus freier Hand zum Tageskurs (§ 821 ZPO)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q186302",
        "Q231695",
        "Q169489"
    ],
    "valid_from": "2026-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-11",
    "derniere_verification": "2026-10-11",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/pfaendung-wertpapiere-821-823-831-zpo"
}