{
    "slug": "pflichtteil-beschraenkungen-2306-bgb",
    "titre": "Beschränkungen und Beschwerungen des Erbteils (§ 2306 BGB) – ausschlagen und vollen Pflichtteil verlangen, Frist, Abgrenzung §§ 2305, 2307",
    "domaine": "erbrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Setzt der Erblasser einen pflichtteilsberechtigten Angehörigen zwar als Erben ein, belastet dessen Erbteil aber mit einer Beschränkung (Nacherbeneinsetzung…",
    "resume_court": "Setzt der Erblasser einen **pflichtteilsberechtigten Angehörigen zwar als Erben ein, belastet dessen Erbteil aber** mit einer Beschränkung (Nacherbeneinsetzung, Testamentsvollstreckung, Teilungsanordnung) oder einer Beschwerung (Vermächtnis, Auflage), so gibt ihm **§ 2306 BGB ein Wahlrecht**: Er kann den belasteten Erbteil **annehmen** – dann bleibt er Erbe, muss aber die Belastung tragen – oder er **schlägt den Erbteil aus** und verlangt stattdessen den **vollen Pflichtteil in Geld**, der **frei von jeder Beschränkung und Beschwerung** ist. Anders als bei jeder anderen Ausschlagung geht der Pflichtteil hier **nicht** verloren (Ausnahme zu § 2306 gegenüber der Grundregel des § 1953). Die **Ausschlagungsfrist von sechs Wochen** (§ 1944 Abs. 1 BGB) beginnt **erst, wenn der Berechtigte von der Beschränkung oder Beschwerung Kenntnis erlangt** (§ 2306 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB). Seit der **Erbrechtsreform zum 1. Januar 2010** entfallen die Belastungen **nicht mehr automatisch**, wenn der Erbteil kleiner als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ist – der Berechtigte muss **immer aktiv ausschlagen**, um den unbelasteten Pflichtteil zu erhalten.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 2306 BGB [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwendungsfall",
            "valeur": "Pflichtteilsberechtigter ist als Erbe eingesetzt, sein Erbteil ist aber beschränkt oder beschwert",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beschränkungen",
            "valeur": "Nacherbeneinsetzung, Ernennung eines Testamentsvollstreckers, Teilungsanordnung [§ 2306 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beschwerungen",
            "valeur": "Vermächtnis, Auflage [§ 2306 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wahlrecht",
            "valeur": "belasteten Erbteil annehmen ODER ausschlagen und vollen Pflichtteil verlangen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsfolge der Ausschlagung",
            "valeur": "voller Pflichtteil als Geldanspruch, frei von Beschränkungen und Beschwerungen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Besonderheit",
            "valeur": "Pflichtteil bleibt trotz Ausschlagung erhalten (Ausnahme zu § 1953 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausschlagungsfrist",
            "valeur": "6 Wochen [§ 1944 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fristbeginn",
            "valeur": "erst mit Kenntnis von der Beschränkung oder Beschwerung [§ 2306 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nacherbe = Beschränkung",
            "valeur": "Einsetzung als Nacherbe steht einer Beschränkung gleich [§ 2306 Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fassung in Kraft seit",
            "valeur": "01.01.2010 (Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts v. 24.09.2009, BGBl. I S. 3142)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Alte Rechtslage bis 31.12.2009",
            "valeur": "automatischer Wegfall der Belastungen, wenn Erbteil ≤ ½ des gesetzlichen Erbteils",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Neue Rechtslage seit 2010",
            "valeur": "kein automatischer Wegfall – aktive Ausschlagung stets erforderlich",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abgrenzung § 2305 BGB",
            "valeur": "Zusatzpflichtteil: Erbteil \u003C ½ des gesetzlichen Erbteils → Wertdifferenz ohne Ausschlagung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abgrenzung § 2307 BGB",
            "valeur": "Vermächtnis: Ausschlagung des Vermächtnisses → Pflichtteil verlangen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fehlerhafte Erklärung",
            "valeur": "Annahme/Ausschlagung anfechtbar [§ 1954, § 2308 BGB; BGH IV ZR 387/15]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 2306 BGB – Beschränkungen und Beschwerungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2306.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2305 BGB – Zusatzpflichtteil",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2305.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2307 BGB – Zuwendung eines Vermächtnisses",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2307.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2308 BGB – Anfechtung der Ausschlagung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2308.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2303 BGB – Pflichtteilsberechtigte, Höhe des Pflichtteils",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2303.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1944 BGB – Ausschlagungsfrist",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1953 BGB – Wirkung der Ausschlagung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1953.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1954 BGB – Anfechtungsfrist",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1954.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts v. 24.09.2009, BGBl. I S. 3142 (Fassung § 2306 in Kraft seit 01.01.2010)",
            "url": "https://dejure.org/BGBl/2009/BGBl._I_S._3142",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, 29.06.2016 – IV ZR 387/15 (Anfechtung der Annahme des mit Beschwerungen eingesetzten Pflichtteilsberechtigten)",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH\u0026Datum=29.06.2016\u0026Aktenzeichen=IV%20ZR%20387%2F15",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, 30.11.2022 – IV ZR 60/22 (Auskunftsanspruch nach Ausschlagung des Erbteils, § 2306 BGB)",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH\u0026Datum=30.11.2022\u0026Aktenzeichen=IV%20ZR%2060%2F22",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Beschränkungen und Beschwerungen des Erbteils (§ 2306 BGB) – ausschlagen und vollen Pflichtteil verlangen, Frist, Abgrenzung §§ 2305, 2307?",
            "reponse": "Setzt der Erblasser einen pflichtteilsberechtigten Angehörigen zwar als Erben ein, belastet dessen Erbteil aber mit einer Beschränkung (Nacherbeneinsetzung, Testamentsvollstreckung, Teilungsanordnung) oder einer Beschwerung (Vermächtnis, Auflage), so gibt ihm § 2306 BGB ein Wahlrecht: Er kann den belasteten Erbteil annehmen – dann bleibt er Erbe, muss aber die Belastung tragen – oder er schlägt den Erbteil aus und…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Beschränkungen und Beschwerungen des Erbteils (§ 2306 BGB)?",
            "reponse": "§ 2306 BGB steht im Pflichtteilsrecht (§§ 2303–2338 BGB) und löst einen typischen Konflikt: Der Erblasser will einen nahen Angehörigen einerseits am Nachlass beteiligen, andererseits seine Gestaltungswünsche (z. B. Vor- und Nacherbschaft, Dauertestamentsvollstreckung, Teilungsanordnung, Vermächtnisse) durchsetzen. Das Gesetz zwingt den Berechtigten in dieser Lage nicht, eine „ausgehöhlte\u0022 Erbenstellung hinzunehmen."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Beschränkungen und Beschwerungen des Erbteils (§ 2306 BGB)?",
            "reponse": "Werthaltigkeitsprüfung ist Sache des Berechtigten: § 2306 gewährt das Wahlrecht unabhängig davon, ob der belastete Erbteil oder der Pflichtteil wirtschaftlich günstiger ist. Ob sich die Ausschlagung lohnt, muss der Berechtigte selbst innerhalb der Frist prüfen – ein Rechenfehler begründet grundsätzlich keinen beachtlichen Irrtum, wohl aber ein Irrtum über die Belastung selbst (§ 1954, § 2308 BGB; BGH IV ZR 387/15)."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Beschränkungen und Beschwerungen des Erbteils (§ 2306 BGB)?",
            "reponse": "„Wer ausschlägt, verliert auch den Pflichtteil.\u0022 Falsch für § 2306 BGB – hier ist die Ausschlagung gerade der Weg zum vollen Pflichtteil. § 2306 ist eine bewusste Ausnahme zu § 1953 BGB. „Kleine Erbteile werden automatisch lastenfrei.\u0022 Nur bis 31.12.2009 – seit der Reform 2010 gibt es keinen automatischen Wegfall mehr; ohne aktive Ausschlagung bleibt der Erbe belastet."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Beschränkungen und Beschwerungen des Erbteils (§ 2306 BGB) aus?",
            "reponse": "Der Erblasser hinterlässt Ehefrau und zwei Kinder; Nachlasswert 800.000 € (gesetzlicher Güterstand). Er setzt Tochter T als Vorerbin ein und ordnet an, dass nach ihrem Tod deren Kinder Nacherben werden; zusätzlich unterliegt der Erbteil der Testamentsvollstreckung. T ist damit nur eingeschränkt verfügungsbefugt. T hat ein Wahlrecht (§ 2306 Abs. 1, Abs."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1518437"
    ],
    "valid_from": "2010-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-08-05",
    "derniere_verification": "2026-08-05",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/pflichtteil-beschraenkungen-2306-bgb"
}