{
    "slug": "probezeit-arbeitsvertrag",
    "titre": "Probezeit im Arbeitsvertrag – Höchstdauer, Kündigungsfrist und Kündigungsschutz",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Die Probezeit ist in § 622 Absatz 3 BGB geregelt und darf höchstens sechs Monate dauern. Während dieser vereinbarten Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für…",
    "resume_court": "Die Probezeit ist in **§ 622 Absatz 3 BGB** geregelt und darf **höchstens sechs Monate** dauern. Während dieser vereinbarten Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten **zwei Wochen** – ohne Bindung an den 15. oder das Monatsende. Der allgemeine Kündigungsschutz nach **§ 1 Absatz 1 KSchG** greift erst nach Ablauf der Wartezeit von **mehr als sechs Monaten** im Betrieb – die Begriffe „Probezeit\u0022 und „Wartezeit\u0022 sind aber rechtlich unabhängig voneinander. Bei **befristeten Arbeitsverhältnissen** muss die Probezeit nach **§ 15 Absatz 3 TzBfG** im Verhältnis zur Vertragsdauer und Art der Tätigkeit stehen. Für **Berufsausbildungsverhältnisse** gilt die Sonderregel des **§ 20 BBiG**: Probezeit mindestens einen, höchstens vier Monate.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage Arbeitsverhältnis",
            "valeur": "§ 622 Absatz 3 BGB – Kündigungsfristen während einer vereinbarten Probezeit",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Höchstdauer Probezeit (allgemein)",
            "valeur": "6 Monate (§ 622 Absatz 3 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kündigungsfrist in der Probezeit",
            "valeur": "2 Wochen, beidseitig (§ 622 Absatz 3 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeitpunkt der Kündigung",
            "valeur": "zu jedem Kalendertag möglich – nicht an 15. oder Monatsende gebunden",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflicht zur Vereinbarung",
            "valeur": "Probezeit muss ausdrücklich im Arbeitsvertrag (oder Tarifvertrag) vereinbart sein",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schriftform der Kündigung",
            "valeur": "§ 623 BGB – Kündigung muss schriftlich erfolgen, elektronische Form (E-Mail/SMS) ausgeschlossen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Allgemeiner Kündigungsschutz",
            "valeur": "§ 1 Absatz 1 KSchG – greift nach mehr als 6 Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit (Wartezeit)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwendbarkeit KSchG",
            "valeur": "nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmern (§ 23 Absatz 1 KSchG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Befristete Arbeitsverträge",
            "valeur": "§ 15 Absatz 3 TzBfG – Probezeit muss im Verhältnis zur Vertragsdauer und Tätigkeitsart stehen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Berufsausbildung",
            "valeur": "§ 20 BBiG – Probezeit mindestens 1, höchstens 4 Monate",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Probezeitkündigung in der Ausbildung",
            "valeur": "§ 22 Absatz 1 BBiG – während der Probezeit jederzeit ohne Frist möglich",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sonderkündigungsschutz Schwangere",
            "valeur": "§ 17 MuSchG – gilt auch in der Probezeit ab Kenntnis der Schwangerschaft",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sonderkündigungsschutz Elternzeit",
            "valeur": "§ 18 BEEG – gilt auch in der Probezeit ab Verlangen / Anmeldung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderte",
            "valeur": "§§ 168 ff. SGB IX – Zustimmung des Integrationsamts erst nach 6 Monaten Beschäftigung erforderlich",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Tarifabweichungen",
            "valeur": "§ 622 Absatz 4 BGB – Tarifvertrag kann von Absatz 3 abweichen, auch zuungunsten des Arbeitnehmers",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflichtangabe im Arbeitsvertrag",
            "valeur": "§ 2 Absatz 1 Nr. 5 NachwG – Dauer der Probezeit ist niederzuschreiben",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 622 BGB (Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen, Absatz 3 Probezeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 623 BGB (Schriftform der Kündigung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 1 KSchG (Sozial ungerechtfertigte Kündigungen, Wartezeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – Kündigungsschutzgesetz (Gesamtgesetz)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/BJNR004990951.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 15 TzBfG (Ende des befristeten Arbeitsvertrags, Absatz 3 Probezeit-Verhältnismäßigkeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 2 NachwG (Pflicht zur Niederschrift, u. a. Probezeit-Dauer)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 20 BBiG (Probezeit in der Berufsausbildung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__20.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 22 BBiG (Kündigung im Berufsausbildungsverhältnis)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMAS – Kündigungsschutz (Themenseite Bundesministerium für Arbeit und Soziales)",
            "url": "https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Kuendigungsschutz/kuendigungsschutz.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMAS – Broschüre „Kündigungsschutz – Alles was Sie wissen sollten\u0022 (A163, PDF)",
            "url": "https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a163-kuendigungsschutz.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMAS – Broschüre „Arbeitsrecht – Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer\u0022 (A711, PDF)",
            "url": "https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/a711-arbeitsrecht.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMAS – Nachweisgesetz (Themenseite)",
            "url": "https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/nachweisgesetz.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Probezeit im Arbeitsvertrag – Höchstdauer, Kündigungsfrist und Kündigungsschutz?",
            "reponse": "Die Probezeit ist in § 622 Absatz 3 BGB geregelt und darf höchstens sechs Monate dauern. Während dieser vereinbarten Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten zwei Wochen – ohne Bindung an den 15. oder das Monatsende. Der allgemeine Kündigungsschutz nach § 1 Absatz 1 KSchG greift erst nach Ablauf der Wartezeit von mehr als sechs Monaten im Betrieb – die Begriffe „Probezeit\u0022 und „Wartezeit\u0022 sind aber…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Probezeit im Arbeitsvertrag?",
            "reponse": "§ 622 Absatz 3 BGB gilt für alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland – unbefristete und (mit den Maßgaben des § 15 Absatz 3 TzBfG) befristete, in Voll- und Teilzeit, in Klein- und Großbetrieben, vom ersten Tag der Beschäftigung an. Voraussetzung für die verkürzte 2-Wochen-Frist ist allein die wirksame Vereinbarung einer Probezeit im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder durch Bezugnahmeklausel."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Probezeit im Arbeitsvertrag?",
            "reponse": "„Probezeit = kein Kündigungsschutz\u0022: Falsch. Allgemeiner Kündigungsschutz nach KSchG knüpft an die Wartezeit an, nicht an die Probezeit. Sonderkündigungsschutz greift teils sofort. „Mündliche Probezeitkündigung\u0022: Unwirksam. Auch in der Probezeit verlangt § 623 BGB die Schriftform; eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder SMS ist formnichtig (§ 125 BGB)."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Probezeit im Arbeitsvertrag aus?",
            "reponse": "Eine Arbeitnehmerin tritt am 1. Februar 2026 eine Stelle an. Im Arbeitsvertrag ist eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Der Arbeitgeber kündigt am 18. Mai 2026 schriftlich; die Kündigung geht der Arbeitnehmerin am 19. Mai 2026 zu. Die 2-Wochen-Frist läuft ab Zugang. Das Arbeitsverhältnis endet damit am 2."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q628967",
        "Q165728",
        "Q20819988"
    ],
    "valid_from": "1993-10-15",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-04",
    "derniere_verification": "2026-09-04",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/probezeit-arbeitsvertrag"
}