{
    "slug": "pv-anlage-steuerfrei-estg",
    "titre": "PV-Anlage steuerfrei nach § 3 Nr. 72 EStG – Einkommensteuerbefreiung, Leistungsgrenzen, Mehrfamilienhaus",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "§ 3 Nr. 72 EStG befreit die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb kleiner, gebäudegebundener Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer – rückwirkend seit…",
    "resume_court": "§ 3 Nr. 72 EStG befreit die **Einnahmen und Entnahmen** aus dem Betrieb kleiner, gebäudegebundener Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer – rückwirkend seit dem **1. Januar 2022**. Begünstigt sind Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung von **bis zu 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit** (seit dem 1. Januar 2025 einheitlich für alle Gebäudearten; davor galten bei Mehrfamilien- und gemischt genutzten Gebäuden nur 15 kW (peak) je Einheit). Insgesamt darf ein Steuerpflichtiger oder eine Mitunternehmerschaft höchstens **100 kW (peak)** betreiben; diese Grenze ist eine **Freigrenze** – wird sie überschritten, entfällt die Befreiung vollständig. Für ausschließlich begünstigte Anlagen entfällt außerdem die Pflicht zur Gewinnermittlung, im Gegenzug sind die damit zusammenhängenden Betriebsausgaben nach § 3c Abs. 1 EStG nicht abziehbar.",
    "faits": [
        {
            "point": "Was ist befreit",
            "valeur": "Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb begünstigter Photovoltaikanlagen [§ 3 Nr. 72 Satz 1 EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gilt seit",
            "valeur": "rückwirkend 1. Januar 2022 [§ 3 Nr. 72 EStG i.d.F. des JStG 2022; BMF-Schreiben 17.07.2023]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Leistungsgrenze je Gebäude (ab 1.1.2025)",
            "valeur": "30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit – einheitlich für alle Gebäudearten [§ 3 Nr. 72 Satz 1 EStG i.d.F. des JStG 2024]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Leistungsgrenze bis 31.12.2024",
            "valeur": "Einfamilienhäuser und nicht zu Wohnzwecken dienende Gebäude 30 kW (peak); überwiegend zu Wohnzwecken dienende sowie gemischt genutzte Gebäude 15 kW (peak) je Wohn-/Gewerbeeinheit [§ 3 Nr. 72 Satz 1 EStG a.F.]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gesamtgrenze",
            "valeur": "höchstens 100 kW (peak) je Steuerpflichtigem bzw. Mitunternehmerschaft [§ 3 Nr. 72 Satz 1 EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Art der 100-kW-Grenze",
            "valeur": "Freigrenze – bei Überschreiten entfällt die Steuerbefreiung für alle Anlagen vollständig [BMF-Schreiben 17.07.2023]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Installationsort",
            "valeur": "Anlage muss auf, an oder in einem Gebäude installiert sein (Freiflächenanlagen sind nicht begünstigt) [§ 3 Nr. 72 Satz 1 EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verwendung des Stroms",
            "valeur": "unerheblich – Eigenverbrauch, Überschuss- oder Volleinspeisung, Einspeisevergütung [BMF-Schreiben 17.07.2023]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gewinnermittlung",
            "valeur": "entfällt für ausschließlich begünstigte Anlagen; keine Anlage EÜR nötig [§ 3 Nr. 72 Satz 2 EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Betriebsausgaben",
            "valeur": "in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Ausgaben nicht abziehbar (§ 3c Abs. 1 EStG) [BMF-Schreiben 17.07.2023]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 3 Nr. 72 EStG (Steuerbefreiung für Einnahmen/Entnahmen aus Photovoltaikanlagen; 30 kW (peak) je Einheit, max. 100 kW (peak); Wegfall der Gewinnermittlungspflicht)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMF-Schreiben vom 17.07.2023 – Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG); Anwendungsfragen, Freigrenze, § 3c Abs. 1 EStG",
            "url": "https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-07-17-Photovoltaikanlagen-Steuerbefreiung.pdf?__blob=publicationFile\u0026v=4",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMF – Amtliches Einkommensteuer-Handbuch (EStH 2025), Anhang 27a „Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG)\u0022",
            "url": "https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2025/B-Anhaenge/Anhang-27a/anhang-27a.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt PV-Anlage steuerfrei nach § 3 Nr. 72 EStG – Einkommensteuerbefreiung, Leistungsgrenzen, Mehrfamilienhaus?",
            "reponse": "§ 3 Nr. 72 EStG befreit die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb kleiner, gebäudegebundener Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer – rückwirkend seit dem 1. Januar 2022. Begünstigt sind Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit (seit dem 1."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt PV-Anlage steuerfrei nach § 3 Nr. 72 EStG?",
            "reponse": "Betroffen sind alle Betreiber begünstigter Photovoltaikanlagen – natürliche Personen ebenso wie Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) und Kapitalgesellschaften. Die Steuerbefreiung wirkt von Amts wegen: Sie ist nicht antragsgebunden und lässt sich auch nicht abwählen. Maßgeblich ist die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei PV-Anlage steuerfrei nach § 3 Nr. 72 EStG?",
            "reponse": "Freiflächenanlagen sind nicht begünstigt. § 3 Nr. 72 EStG verlangt, dass die Anlage auf, an oder in einem Gebäude installiert ist. Überschreiten der 100-kW-(peak)-Grenze: Betreibt eine Person oder Mitunternehmerschaft insgesamt mehr als 100 kW (peak), entfällt die Befreiung für sämtliche Anlagen – auch für die kleinen. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für PV-Anlage steuerfrei nach § 3 Nr. 72 EStG aus?",
            "reponse": "Eine Eigentümerin betreibt auf ihrem Einfamilienhaus eine 12-kW-(peak)-Anlage und auf einem vermieteten Zweifamilienhaus je Wohneinheit 14 kW (peak), zusammen 28 kW (peak). Einfamilienhaus: 12 kW (peak) ≤ 30 kW (peak) → begünstigt. Zweifamilienhaus (seit 2025): 14 kW (peak) je Wohneinheit ≤ 30 kW (peak) → begünstigt."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q192127",
        "Q179222",
        "Q1308205"
    ],
    "valid_from": "2022-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-08-03",
    "derniere_verification": "2026-08-03",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/pv-anlage-steuerfrei-estg"
}