{
    "slug": "reisepreiserhoehung-651f-bgb",
    "titre": "Reisepreiserhöhung bei Pauschalreisen (§§ 651f, 651g BGB) – Voraussetzungen, 8-%-Grenze, Preissenkung",
    "domaine": "reiserecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Ein Reiseveranstalter darf den vereinbarten Reisepreis einer Pauschalreise nach der Buchung nur unter engen Voraussetzungen einseitig erhöhen (§ 651f Abs. 1…",
    "resume_court": "Ein Reiseveranstalter darf den vereinbarten Reisepreis einer Pauschalreise **nach der Buchung nur unter engen Voraussetzungen einseitig erhöhen** (§ 651f Abs. 1 BGB). Erforderlich ist, dass **der Vertrag eine Preiserhöhung ausdrücklich vorsieht**, zugleich auf die **Pflicht zur Preissenkung** (§ 651f Abs. 4 BGB) hinweist und die **Berechnungsweise** angibt. Die Erhöhung darf sich außerdem **nur** aus drei abschließend genannten Gründen ergeben: gestiegene **Beförderungskosten** (Treibstoff/Energie), erhöhte **Steuern und Abgaben** (z. B. Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren) oder geänderte **Wechselkurse**. Der Veranstalter muss den Reisenden **auf einem dauerhaften Datenträger** klar, verständlich und mit Berechnung unterrichten — **spätestens 20 Tage vor Reisebeginn** (§ 651f Abs. 1 S. 2, 3 BGB). Übersteigt die Erhöhung **8 % des Reisepreises**, kann der Veranstalter sie **nicht einseitig** durchsetzen; er muss sie dem Reisenden anbieten, der dann **annehmen oder kostenfrei zurücktreten** kann (§ 651g Abs. 1 BGB). Sinken die genannten Kosten, hat der Reisende umgekehrt einen **Anspruch auf Preissenkung** (§ 651f Abs. 4 BGB).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage Preiserhöhung",
            "valeur": "§ 651f BGB (Änderungsvorbehalte; Preissenkung) [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage 8-%-Grenze",
            "valeur": "§ 651g BGB (Erhebliche Vertragsänderungen) [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "In Kraft seit",
            "valeur": "01.07.2018 (Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften, BGBl. I S. 2394)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Umsetzung",
            "valeur": "EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Einseitige Erhöhung nur, wenn",
            "valeur": "Vertrag sieht sie vor + Hinweis auf Preissenkung + Berechnungsangabe [§ 651f Abs. 1 Nr. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zulässige Erhöhungsgründe (abschließend)",
            "valeur": "Beförderungs-/Energiekosten, Steuern/Abgaben, Wechselkurse [§ 651f Abs. 1 Nr. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form der Unterrichtung",
            "valeur": "Dauerhafter Datenträger, klar/verständlich, mit Berechnung [§ 651f Abs. 1 S. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Frist der Unterrichtung",
            "valeur": "Spätestens 20 Tage vor Reisebeginn [§ 651f Abs. 1 S. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grenze einseitige Erhöhung",
            "valeur": "8 % des Reisepreises [§ 651g Abs. 1 S. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Über 8 %",
            "valeur": "Nur Angebot; Reisender kann annehmen oder zurücktreten [§ 651g Abs. 1 S. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Frist Angebot Preiserhöhung",
            "valeur": "Spätestens 20 Tage vor Reisebeginn [§ 651g Abs. 1 S. 4 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fiktion bei Fristablauf",
            "valeur": "Angebot gilt als angenommen, wenn Reisender nicht reagiert [§ 651g Abs. 2 S. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ersatzreise",
            "valeur": "Veranstalter kann alternativ gleichwertige Ersatzreise anbieten [§ 651g Abs. 2 S. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rücktrittsfolgen",
            "valeur": "§ 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend [§ 651g Abs. 3 S. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anspruch auf Preissenkung",
            "valeur": "Bei Sinken der Kosten/Abgaben/Wechselkurse [§ 651f Abs. 4 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abzug Verwaltungsausgaben",
            "valeur": "Bei Erstattung zulässig, auf Verlangen nachzuweisen [§ 651f Abs. 4 S. 3, 4 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "AGB-Kontrolle",
            "valeur": "§ 308 Nr. 4, § 309 Nr. 1 BGB auf Vorbehalte nicht anwendbar [§ 651f Abs. 3 BGB]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 651f BGB – Änderungsvorbehalte; Preissenkung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651f.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 651g BGB – Erhebliche Vertragsänderungen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651g.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 651a BGB – Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651a.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 651h BGB – Rücktritt vor Reisebeginn",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651h.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 651y BGB – Abweichende Vereinbarungen (halbzwingend)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651y.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Richtlinie (EU) 2015/2302 – Pauschalreiserichtlinie",
            "url": "https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32015L2302",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Reisepreiserhöhung bei Pauschalreisen (§§ 651f, 651g BGB) – Voraussetzungen, 8-%-Grenze, Preissenkung?",
            "reponse": "Ein Reiseveranstalter darf den vereinbarten Reisepreis einer Pauschalreise nach der Buchung nur unter engen Voraussetzungen einseitig erhöhen (§ 651f Abs. 1 BGB). Erforderlich ist, dass der Vertrag eine Preiserhöhung ausdrücklich vorsieht, zugleich auf die Pflicht zur Preissenkung (§ 651f Abs. 4 BGB) hinweist und die Berechnungsweise angibt."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Reisepreiserhöhung bei Pauschalreisen (§§ 651f, 651g BGB)?",
            "reponse": "Die §§ 651f, 651g BGB gelten für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB, also die Zusammenstellung von mindestens zwei Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis. Für reine Einzelleistungen (nur Flug, nur Hotel) gelten sie nicht; dort richtet sich eine Preisänderung nach dem jeweiligen Einzelvertrag und dem allgemeinen AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB)."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Reisepreiserhöhung bei Pauschalreisen (§§ 651f, 651g BGB)?",
            "reponse": "„Der Veranstalter kann den Preis jederzeit frei erhöhen.\u0022 Falsch — eine einseitige Erhöhung ist nur bei ausdrücklichem Vertragsvorbehalt und ausschließlich aus den drei Gründen des § 651f Abs. 1 Nr. 2 BGB zulässig. „Auch 15 % muss ich einfach zahlen.\u0022 Falsch — über 8 % des Reisepreises ist keine einseitige Erhöhung möglich; der Reisende kann das Angebot ablehnen und kostenfrei zurücktreten (§ 651g Abs. 1 BGB)."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q14004"
    ],
    "valid_from": "2018-07-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-02",
    "derniere_verification": "2026-10-02",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/reisepreiserhoehung-651f-bgb"
}