{
    "slug": "reiseruecktrittsversicherung-vvg",
    "titre": "Reiserücktrittsversicherung – Wann sie zahlt, Selbstbehalt, Fristen (VVG, § 651h BGB)",
    "domaine": "reiserecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Die Reiserücktrittsversicherung (genauer: Reiserücktrittskosten­versicherung) ist ein privater Versicherungsvertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).",
    "resume_court": "Die **Reiserücktrittsversicherung** (genauer: Reiserücktrittskosten­versicherung) ist ein **privater Versicherungsvertrag** nach dem **Versicherungsvertragsgesetz (VVG)**. Sie erstattet die **Stornokosten**, die der Reiseveranstalter oder das Hotel bei einer Absage vor Reisebeginn berechnet — also die **Entschädigungspauschale nach § 651h Abs. 2 BGB** bzw. die vereinbarten Storno-AGB. Sie zahlt nur bei **versicherten Rücktrittsgründen**, die in den **Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)** abschließend aufgezählt sind — typischerweise **unerwartete schwere Erkrankung, Unfall, Tod, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, erheblicher Sachschaden am Eigentum oder unverschuldeter Arbeitsplatzverlust**. Sie ersetzt **kein allgemeines Widerrufs- oder Stornorecht**: Für die Reise selbst besteht **kein gesetzliches Widerrufsrecht** (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB); die einmal wegen Krankheit anfallenden Stornokosten trägt ohne Versicherung der Reisende selbst. Für den **Versicherungsvertrag** gilt dagegen ein **14-tägiges Widerrufsrecht** (§ 8 VVG). Die konkreten Leistungen, Ausschlüsse, der **Selbstbehalt** (branchenüblich **20 %** bei ambulant behandelter Erkrankung) und die **Abschlussfristen** ergeben sich aus dem jeweiligen Tarif, **nicht aus dem Gesetz**.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsnatur",
            "valeur": "Privater Versicherungsvertrag nach VVG",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Was sie ersetzt",
            "valeur": "Stornokosten des Veranstalters/Hotels (§ 651h Abs. 2 BGB / Storno-AGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Versicherte Gründe",
            "valeur": "Abschließend in den AVB genannt (kein „freies\u0022 Rücktrittsrecht)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Typische Gründe",
            "valeur": "Unerwartete schwere Krankheit, Unfall, Tod, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Arbeitsplatzverlust, erheblicher Sachschaden",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Selbstbehalt (branchenüblich)",
            "valeur": "20 % bei ambulanter Behandlung; oft gegen Aufpreis abwählbar",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Widerruf des Versicherungsvertrags",
            "valeur": "14 Tage, Textform, ohne Begründung [§ 8 VVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorvertragliche Anzeigepflicht",
            "valeur": "Erfragte Gefahrumstände in Textform anzugeben [§ 19 VVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Folge Anzeigepflichtverletzung",
            "valeur": "Rücktritt/Kündigung/Vertragsanpassung des Versicherers [§ 19 Abs. 2–4 VVG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abschlussempfehlung",
            "valeur": "Direkt bei/nach Buchung; für vollen Schutz meist ≥ 30 Tage vor Reise",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wartezeit",
            "valeur": "Tarifabhängig; bei kurzfristigem Abschluss oft Wartezeit für Krankheitsfälle",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vorerkrankungen",
            "valeur": "Bereits bekannte/behandelte Leiden regelmäßig ausgeschlossen; Verschlechterung ggf. gedeckt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Reiseabbruchversicherung",
            "valeur": "Separate/kombinierte Leistung: erstattet Mehrkosten bei Abbruch während der Reise",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kein Widerruf der Reise",
            "valeur": "§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB (Beherbergung/Reise mit fixem Datum)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Selbstverschulden",
            "valeur": "Nicht gedeckt (z. B. grob fahrlässig herbeigeführter Rücktrittsgrund)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beweislast Rücktrittsgrund",
            "valeur": "Versicherungsnehmer (ärztliches Attest, Reiseunfähigkeit)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 8 VVG – Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers (14 Tage, Textform)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__8.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 19 VVG – Anzeigepflicht; Rücktritt des Versicherers",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__19.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 651h BGB – Rücktritt vor Reisebeginn, Entschädigungspauschale (Abs. 2), außergewöhnliche Umstände (Abs. 3)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651h.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 312g BGB – Kein Widerrufsrecht bei Beherbergung/Reise mit fixem Datum (Abs. 2 Nr. 9)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§§ 305–310 BGB – AGB-Kontrolle (gilt für Versicherungsbedingungen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Stiftung Warentest – Reiserücktrittsversicherung, Basisinformationen",
            "url": "https://www.test.de/Reiseruecktrittsversicherung-5171444-0/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Verbraucherzentrale Hamburg – Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht immer",
            "url": "https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/urlaub-reise/reiseruecktrittsversicherung-zahlt-nicht-immer",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Reiserücktrittsversicherung – Wann sie zahlt, Selbstbehalt, Fristen (VVG, § 651h BGB)?",
            "reponse": "Die Reiserücktrittsversicherung (genauer: Reiserücktrittskosten­versicherung) ist ein privater Versicherungsvertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Sie erstattet die Stornokosten, die der Reiseveranstalter oder das Hotel bei einer Absage vor Reisebeginn berechnet — also die Entschädigungspauschale nach § 651h Abs. 2 BGB bzw. die vereinbarten Storno-AGB."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Reiserücktrittsversicherung?",
            "reponse": "Die Vorschriften des VVG gelten für den Versicherungsvertrag zwischen Reisendem und Versicherer. Der Umfang der Leistung — welche Rücktrittsgründe versichert sind, ob ein Selbstbehalt gilt, welche Fristen einzuhalten sind — richtet sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Tarifs. Diese AVB unterliegen der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Reiserücktrittsversicherung?",
            "reponse": "„Bei Krankheit kann ich die Reise kostenlos stornieren.\u0022 Falsch — Krankheit fällt in die Risikosphäre des Reisenden. Ohne Reiserücktrittsversicherung trägt er die Stornokosten (§ 651h Abs. 2 BGB / Storno-AGB) selbst. „Die Versicherung zahlt bei jedem Rücktrittsgrund.\u0022 Falsch — nur die in den AVB abschließend aufgezählten Gründe sind versichert."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q2007101"
    ],
    "valid_from": "2008-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-10",
    "derniere_verification": "2026-10-10",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/reiseruecktrittsversicherung-vvg"
}