{
    "slug": "schadensberechnung-249-bgb",
    "titre": "Art und Berechnung des Schadens nach §§ 249 ff. BGB",
    "domaine": "bgb",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Die §§ 249–254 BGB regeln nicht das Ob, sondern die Art und den Umfang des Schadensersatzes, wenn ein Anspruch dem Grunde nach (z. B. aus § 280 oder § 823…",
    "resume_court": "Die §§ 249–254 BGB regeln nicht das **Ob**, sondern die **Art und den Umfang** des Schadensersatzes, wenn ein Anspruch dem Grunde nach (z. B. aus § 280 oder § 823 BGB) bereits feststeht. Vorrang hat die **Naturalrestitution** nach § 249 Abs. 1 BGB: Der Schädiger muss den Zustand herstellen, der ohne das schädigende Ereignis bestünde. Bei Verletzung einer Person oder Beschädigung einer Sache kann der Geschädigte stattdessen den dazu **erforderlichen Geldbetrag** verlangen (§ 249 Abs. 2 BGB) und dabei zwischen **konkreter** (nach tatsächlichen Kosten) und **fiktiver/abstrakter** Abrechnung (nach Gutachten) wählen. Ist die Herstellung unmöglich, ungenügend oder unverhältnismäßig, tritt **Geldentschädigung** nach § 251 BGB an ihre Stelle; ersatzfähig ist auch der **entgangene Gewinn** (§ 252 BGB). Ein **Mitverschulden** des Geschädigten kürzt den Betrag nach § 254 BGB.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§§ 249–254 BGB — Art und Umfang des Schadensersatzes",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grundprinzip",
            "valeur": "Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1 BGB): Herstellung des Zustands, der ohne das schädigende Ereignis bestünde",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Geldersatz-Wahlrecht",
            "valeur": "Bei Personen-/Sachschaden kann der Geschädigte den erforderlichen Geldbetrag statt Herstellung verlangen [§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Umsatzsteuer",
            "valeur": "Bei Sachbeschädigung nur ersatzfähig, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist [§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schadensbegriff",
            "valeur": "Differenzhypothese — Vergleich der Vermögenslage mit und ohne Schadensereignis",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fristsetzung → Geld",
            "valeur": "Der Geschädigte kann dem Schädiger eine Frist zur Herstellung setzen und danach Geld verlangen [§ 250 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kompensation in Geld",
            "valeur": "Bei Unmöglichkeit, Ungenügen oder Unverhältnismäßigkeit der Herstellung: Entschädigung in Geld [§ 251 Abs. 1, Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entgangener Gewinn",
            "valeur": "Ersatzfähig ist der nach gewöhnlichem Lauf wahrscheinlich zu erwartende Gewinn [§ 252 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirtschaftlichkeitsgebot",
            "valeur": "Der Geschädigte muss die wirtschaftlich vernünftigste Art der Schadensbehebung wählen (hergeleitet aus § 249 Abs. 2 S. 1 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bereicherungsverbot",
            "valeur": "Der Geschädigte soll durch den Ersatz nicht besser stehen als ohne das Ereignis (Vorteilsausgleichung)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mitverschulden",
            "valeur": "Anspruchskürzung oder -ausschluss bei Mitverursachung durch den Geschädigten [§ 254 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schadensschätzung",
            "valeur": "Das Gericht kann die Schadenshöhe nach freier Überzeugung schätzen [§ 287 ZPO]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 249 BGB — Art und Umfang des Schadensersatzes (gesetze-im-internet.de, amtlicher Volltext)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 251 BGB — Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung (gesetze-im-internet.de)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__251.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 252 BGB — Entgangener Gewinn (gesetze-im-internet.de)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__252.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 254 BGB — Mitverschulden (gesetze-im-internet.de)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__254.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 28.01.2025 — VI ZR 300/24 (fiktive Schadensabrechnung; erforderlicher Betrag ohne Bezug zu tatsächlichen Aufwendungen)",
            "url": "https://datenbank.nwb.de/Dokument/1065916/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 249 BGB, Permalink-Fallback",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/BGB/249.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Art und Berechnung des Schadens nach §§ 249 ff. BGB?",
            "reponse": "Die §§ 249–254 BGB regeln nicht das Ob, sondern die Art und den Umfang des Schadensersatzes, wenn ein Anspruch dem Grunde nach (z. B. aus § 280 oder § 823 BGB) bereits feststeht. Vorrang hat die Naturalrestitution nach § 249 Abs. 1 BGB: Der Schädiger muss den Zustand herstellen, der ohne das schädigende Ereignis bestünde."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q165728",
        "Q308922",
        "Q687323"
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    "valid_from": "2002-08-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-17",
    "derniere_verification": "2026-10-17",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/schadensberechnung-249-bgb"
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