{
    "slug": "schadensersatz-statt-leistung-281-bgb",
    "titre": "Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 281–283 BGB",
    "domaine": "bgb",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Bleibt der Schuldner eine fällige Leistung schuldig oder erbringt er sie schlecht, kann der Gläubiger Schadensersatz statt der Leistung verlangen — der…",
    "resume_court": "Bleibt der Schuldner eine **fällige Leistung schuldig** oder erbringt er sie **schlecht**, kann der Gläubiger **Schadensersatz statt der Leistung** verlangen — der Anspruch richtet sich auf das **positive Interesse**, also den Zustand, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung bestünde. Anspruchsgrundlage ist **§ 280 Abs. 1, Abs. 3 in Verbindung mit § 281 BGB**. Zentrale Zusatzvoraussetzung ist, dass der Gläubiger dem Schuldner **erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung** gesetzt hat (§ 281 Abs. 1 S. 1 BGB); diese Frist ist nur ausnahmsweise entbehrlich (§ 281 Abs. 2 BGB). Sobald der Gläubiger Schadensersatz statt der Leistung **verlangt** hat, ist der **Anspruch auf die Leistung ausgeschlossen** (§ 281 Abs. 4 BGB). Für die Fälle der **Unmöglichkeit** (§ 275 BGB) tritt § 283 BGB an die Stelle von § 281 BGB, für die Verletzung von **Schutzpflichten** (§ 241 Abs. 2 BGB) § 282 BGB.",
    "faits": [
        {
            "point": "Anspruchsgrundlage",
            "valeur": "§ 280 Abs. 1, Abs. 3 i. V. m. § 281 BGB",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grundfall § 281",
            "valeur": "Schuldner erbringt die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet, Leistung aber noch möglich",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kernvoraussetzung",
            "valeur": "Erfolglose angemessene Fristsetzung zur Leistung oder Nacherfüllung (§ 281 Abs. 1 S. 1 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Fristsetzung entbehrlich",
            "valeur": "Bei ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung oder besonderen Umständen (§ 281 Abs. 2 BGB); statt Frist ggf. Abmahnung (§ 281 Abs. 3 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vertretenmüssen",
            "valeur": "Schuldner muss die Pflichtverletzung zu vertreten haben — gesetzlich vermutet (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schranke bei Teilleistung",
            "valeur": "Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur bei fehlendem Interesse an der Teilleistung (§ 281 Abs. 1 S. 2 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schranke bei Schlechtleistung",
            "valeur": "Kein Schadensersatz statt der ganzen Leistung, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist (§ 281 Abs. 1 S. 3 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Umfang des Ersatzes",
            "valeur": "Positives Interesse (Erfüllungsinteresse) — Gläubiger wird wie bei ordnungsgemäßer Leistung gestellt",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausschluss der Primärleistung",
            "valeur": "Leistungsanspruch erlischt, sobald Schadensersatz statt der Leistung verlangt wird (§ 281 Abs. 4 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rückabwicklung",
            "valeur": "Schuldner kann Geleistetes nach §§ 346–348 BGB zurückfordern (§ 281 Abs. 5 BGB)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unmöglichkeit / Schutzpflichten",
            "valeur": "§ 283 BGB (bei § 275) bzw. § 282 BGB (bei § 241 Abs. 2) statt § 281 BGB",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 281 BGB, Permalink-Fallback",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/BGB/281.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 281–283 BGB?",
            "reponse": "Bleibt der Schuldner eine fällige Leistung schuldig oder erbringt er sie schlecht, kann der Gläubiger Schadensersatz statt der Leistung verlangen — der Anspruch richtet sich auf das positive Interesse, also den Zustand, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung bestünde. Anspruchsgrundlage ist § 280 Abs. 1, Abs. 3 in Verbindung mit § 281 BGB."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q165728",
        "Q308922",
        "Q687323",
        "Q93288"
    ],
    "valid_from": "2002-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-15",
    "derniere_verification": "2026-10-15",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/schadensersatz-statt-leistung-281-bgb"
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