{
    "slug": "steuererklaerung-pflicht",
    "titre": "Steuererklärungs-Pflicht – wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss (§ 46 EStG)",
    "domaine": "steuerrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer ausschließlich Arbeitslohn von einem einzigen Arbeitgeber bezieht und in Steuerklasse I oder IV ohne Freibetrag geführt wird, muss in der Regel keine…",
    "resume_court": "Wer ausschließlich Arbeitslohn von einem einzigen Arbeitgeber bezieht und in Steuerklasse I oder IV ohne Freibetrag geführt wird, muss in der Regel **keine** Einkommensteuererklärung abgeben – die Lohnsteuer gilt damit als abgegolten. **Pflicht** wird die Abgabe für Arbeitnehmer erst, wenn einer der in **§ 46 Absatz 2 EStG** aufgezählten Fälle vorliegt: etwa Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen (z. B. Eltern-, Kurzarbeiter-, Krankengeld) von **jeweils mehr als 410 Euro**, mehrere gleichzeitige Arbeitgeber, die Ehegatten-Kombination III/V bzw. IV mit Faktor oder ein eingetragener Lohnsteuer-Freibetrag. Für die **Pflichtveranlagung** gilt die Abgabefrist **31. Juli des Folgejahres** (§ 149 Abs. 2 AO), für den Veranlagungszeitraum 2025 also der **31. Juli 2026**. Selbständige, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte unterliegen unabhängig von § 46 der allgemeinen Erklärungspflicht (§ 25 EStG).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage (Arbeitnehmer)",
            "valeur": "§ 46 Abs. 2 EStG – Veranlagung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit [§ 46 EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Allgemeine Erklärungspflicht",
            "valeur": "§ 25 EStG (Veranlagungszeitraum, Steuererklärung) [§ 25 EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Härtegrenze für Nebeneinkünfte",
            "valeur": "410 Euro – bis zu diesem Betrag keine Pflicht; Nr. 1 greift erst bei „mehr als 410 Euro\u0022 [§ 46 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mehrere Arbeitgeber gleichzeitig",
            "valeur": "Pflicht, sobald nebeneinander Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen wird (Steuerklasse VI) [§ 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ehegatten",
            "valeur": "Pflicht, wenn beide Arbeitslohn beziehen und einer nach Klasse V oder VI besteuert wird oder bei Klasse IV ein Faktor eingetragen ist [§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Eingetragener Freibetrag",
            "valeur": "Pflicht, wenn ein Lohnsteuer-Freibetrag (§ 39a EStG) gebildet wurde und der Arbeitslohn die Pauschbetrags-Grenze übersteigt [§ 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abgabefrist Pflichtveranlagung",
            "valeur": "7 Monate nach Jahresende = 31. Juli des Folgejahres; VZ 2025 → 31.07.2026 [§ 149 Abs. 2 AO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Frist mit Steuerberater",
            "valeur": "letzter Tag Februar des übernächsten Jahres; VZ 2025 → 28.02.2027 (Sonntag) ⇒ 01.03.2027 [§ 149 Abs. 3 AO]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Antragsveranlagung (freiwillig)",
            "valeur": "innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist; VZ 2025 → bis 31.12.2029 [§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG, § 169 Abs. 2 AO]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "Gesetzestext § 46 EStG – Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Pflichtveranlagung, 410-Euro-Grenze, Antragsveranlagung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Gesetzestext § 25 EStG – Veranlagungszeitraum, Steuererklärung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__25.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Gesetzestext § 149 AO – Abgabe der Steuererklärungen (Abgabefristen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__149.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Gesetzestext § 169 AO – Festsetzungsfrist (Vier-Jahres-Frist für die Antragsveranlagung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMF – Themenseite Einkommensteuer",
            "url": "https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommensteuer/einkommensteuer.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Steuererklärungs-Pflicht – wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss (§ 46 EStG)?",
            "reponse": "Wer ausschließlich Arbeitslohn von einem einzigen Arbeitgeber bezieht und in Steuerklasse I oder IV ohne Freibetrag geführt wird, muss in der Regel keine Einkommensteuererklärung abgeben – die Lohnsteuer gilt damit als abgegolten. Pflicht wird die Abgabe für Arbeitnehmer erst, wenn einer der in § 46 Absatz 2 EStG aufgezählten Fälle vorliegt: etwa Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen (z. B."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Steuererklärungs-Pflicht aus?",
            "reponse": "Eine Arbeitnehmerin in Steuerklasse I bezieht 2025 ausschließlich Arbeitslohn von einem Arbeitgeber, hat keine Nebeneinkünfte und keinen eingetragenen Freibetrag. Ergebnis: keine Pflicht zur Abgabe. Bezieht sie im selben Jahr zusätzlich 3.000 Euro Elterngeld (Progressionsvorbehalt, über 410 Euro), greift § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG – sie ist zur Abgabe verpflichtet, Frist 31. Juli 2026."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q164278",
        "Q179222"
    ],
    "valid_from": "2026-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-04",
    "derniere_verification": "2026-09-04",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/steuererklaerung-pflicht"
}