{
    "slug": "steuerliche-foerderung-35c-estg",
    "titre": "§ 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Sanierung selbstgenutzter Wohngebäude",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht-foerderung",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Wer ein eigenes, mindestens zehn Jahre altes Wohngebäude energetisch saniert, kann nach § 35c EStG insgesamt 20 % der Aufwendungen, höchstens 40.000 € pro…",
    "resume_court": "Wer ein **eigenes, mindestens zehn Jahre altes Wohngebäude** energetisch saniert, kann nach **§ 35c EStG** insgesamt **20 % der Aufwendungen, höchstens 40.000 € pro Objekt**, von der Einkommensteuer abziehen. Die Ermäßigung verteilt sich über drei Jahre: **je 7 % (max. 14.000 €) im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, 6 % (max. 12.000 €) im dritten Jahr**. Voraussetzung sind die Ausführung durch ein Fachunternehmen, eine amtliche Bescheinigung nach Muster des BMF und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der **Energetische-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV)**. Die Förderung ist eine **Alternative zur BEG-Direktförderung von BAFA und KfW** – sie ist mit diesen nicht kombinierbar.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 35c EStG [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anwendungs­zeitraum",
            "valeur": "begonnene Maßnahmen 01.01.2020 – 31.12.2029 [§ 52 Abs. 35a EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Maximale Steuer­ermäßigung pro Objekt",
            "valeur": "40.000 € [§ 35c Abs. 1 Satz 5 EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gesamt-Förderquote",
            "valeur": "20 % der Aufwendungen, verteilt auf 3 Jahre [§ 35c Abs. 1 EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Jahr 1 (Abschlussjahr)",
            "valeur": "7 %, max. 14.000 € [§ 35c Abs. 1 Satz 1 EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Jahr 2",
            "valeur": "7 %, max. 14.000 € [§ 35c Abs. 1 Satz 1 EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Jahr 3",
            "valeur": "6 %, max. 12.000 € [§ 35c Abs. 1 Satz 2 EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Energieberater­kosten (BAFA-gelistet)",
            "valeur": "50 % der Kosten direkt im Abschlussjahr [§ 35c Abs. 1 Satz 4 EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mindestalter des Gebäudes",
            "valeur": "10 Jahre bei Beginn der Maßnahme [§ 35c Abs. 1 Satz 2 EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nutzungs­voraussetzung",
            "valeur": "ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr der Ermäßigung [§ 35c Abs. 1 Satz 1 EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Räumlicher Geltungs­bereich",
            "valeur": "Gebäude in der EU oder im EWR [§ 35c Abs. 1 Satz 1 EStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Pflicht­nachweis",
            "valeur": "Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster [BMF-Schreiben 23.12.2024]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Technische Mindest­anforderungen",
            "valeur": "ESanMV (Verordnung vom 02.01.2020, mit Anlagen 1–7) [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verhältnis zu BEG/BAFA/KfW",
            "valeur": "nicht kombinierbar mit öffentlich geförderten Maßnahmen (Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen) [§ 35c Abs. 3 EStG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV), Stamm­fassung vom 02.01.2020",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/esanmv/BJNR000300020.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMF-Schreiben vom 23.12.2024 – Amtliches Muster der Bescheinigung des Fachunternehmens / der nach § 88 GEG ausstellungs­berechtigten Person zu § 35c EStG (gilt für Maßnahmen ab 01.01.2025)",
            "url": "https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2024-12-23-steuererm-energetische-massnahmen.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BMF-Schreiben vom 21.08.2025 – Einzelfragen zu § 35c EStG (Neufassung; löst die BMF-Schreiben vom 14.01.2021 und 26.01.2023 ab)",
            "url": "https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2025-08-21-einzelfragen-energetische-massnahmen.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt § 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Sanierung selbstgenutzter Wohngebäude?",
            "reponse": "Wer ein eigenes, mindestens zehn Jahre altes Wohngebäude energetisch saniert, kann nach § 35c EStG insgesamt 20 % der Aufwendungen, höchstens 40.000 € pro Objekt, von der Einkommensteuer abziehen. Die Ermäßigung verteilt sich über drei Jahre: je 7 % (max. 14.000 €) im Jahr des Abschlusses und im Folgejahr, 6 % (max. 12.000 €) im dritten Jahr."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt § 35c EStG?",
            "reponse": "Begünstigt sind ausschließlich natürliche Personen, denen das Gebäude im Jahr der Steuerermäßigung gehört und die es selbst zu Wohnzwecken nutzen. Eine unentgeltliche Überlassung an Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld oder ein Freibetrag besteht, zählt als Eigennutzung."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei § 35c EStG?",
            "reponse": "„20 % auf einen Schlag\u0022 gibt es nicht. Die 20 % verteilen sich zwingend auf drei Veranlagungszeiträume (7/7/6). Wer im Jahr 3 keine ausreichende Steuerschuld hat, verliert den Rest – ein Vortrag in spätere Jahre ist im Gesetz nicht vorgesehen. Parallel-Antrag bei BAFA/KfW: Wer für dieselbe Maßnahme einen BEG-Zuschuss oder einen KfW-Förderkredit beantragt hat, kann § 35c nicht zusätzlich nutzen."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für § 35c EStG aus?",
            "reponse": "Eine Eigentümerin saniert 2026 ihr 1995 errichtetes Einfamilienhaus: Außenwanddämmung, Fenstertausch und neue Wärmepumpe. Aufwendungen insgesamt 80.000 €. Sie verzichtet auf den KfW-458-Zuschuss und nutzt § 35c EStG. Maximaler Förderbetrag: 20 % von 80.000 € = 16.000 €. Damit voll unterhalb der 40.000-€-Grenze. Veranlagungszeitraum 2026: Steuerermäßigung 7 % von 80.000 € = 5.600 €."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q179222",
        "Q131413876"
    ],
    "valid_from": "2020-01-01",
    "valid_to": "2029-12-31",
    "derniere_revision": "2026-09-04",
    "derniere_verification": "2026-09-04",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/steuerliche-foerderung-35c-estg"
}