{
    "slug": "thermostatventile-pflicht",
    "titre": "Voreinstellbare Thermostatventile – Pflicht nach GModG (§ 63, § 60b, § 60c)",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Eine direkte gesetzliche Pflicht zu voreinstellbaren Thermostatventilen nennt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – so heißt das frühere…",
    "resume_court": "Eine direkte gesetzliche Pflicht zu *voreinstellbaren* Thermostatventilen nennt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – so heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 29. Juli 2026 – nicht beim Namen. Es bestehen aber zwei Pflichten, die sie in der Praxis erzwingen: Nach **§ 63 GModG** muss jede wassergeführte Heizung mit einer „selbsttätig wirkenden Einrichtung zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur\u0022 ausgestattet sein – in der Regel ein Thermostatventil oder ein elektronischer Einzelraumregler; fehlt diese Ausstattung im Bestand, besteht eine Nachrüstpflicht. Voreinstellbare Ventile werden konkret nötig, sobald ein **hydraulischer Abgleich nach § 60c GModG** (Verfahren B) oder eine **Heizungsoptimierung nach § 60b GModG** durchgeführt wird, weil sie den raumweise berechneten Durchfluss exakt einstellen. Verstöße gegen § 63 können mit einer Geldbuße bis 50.000 € geahndet werden, Verstöße gegen § 60b/§ 60c mit bis zu 5.000 €.",
    "faits": [
        {
            "point": "Pflicht zur raumweisen Temperaturregelung",
            "valeur": "§ 63 Abs. 1 GModG – „selbsttätig wirkende Einrichtung\u0022 (Thermostatventil/Einzelraumregler) [gesetze-im-internet.de, GModG § 63 Abs. 1]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachrüstpflicht im Bestand",
            "valeur": "ja, wenn nicht vorhanden [GModG § 63 Abs. 3]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voreinstellbare Ventile namentlich im Gesetz?",
            "valeur": "nein – ergeben sich faktisch aus § 60c (Verfahren B) und Förderbedingungen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Hydraulischer Abgleich Pflicht",
            "valeur": "bei neu eingebauter Heizung in Gebäuden ≥ 6 Wohn-/Nutzungseinheiten, seit 1.10.2024 [GModG § 60c Abs. 1]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abgleich-Verfahren",
            "valeur": "Verfahren B (raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1) [GModG § 60c Abs. 3]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Heizungsprüfung/-optimierung",
            "valeur": "Gebäude ≥ 6 Einheiten; Bestand vor 1.10.2009 bis 30.9.2027 [GModG § 60b Abs. 1]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld § 63 (keine/keine nachgerüstete Regelung)",
            "valeur": "bis 50.000 € [GModG § 108 Abs. 1 Nr. 13 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bußgeld § 60b/§ 60c (Prüfung/Abgleich versäumt)",
            "valeur": "bis 5.000 € [GModG § 108 Abs. 1 Nr. 10 u. 11 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "Gesetze im Internet – GModG § 63 (Raumweise Regelung der Raumtemperatur)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__63.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Gesetze im Internet – GModG § 60c (Hydraulischer Abgleich)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__60c.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Gesetze im Internet – GModG § 60b (Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__60b.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Gesetze im Internet – GModG § 108 (Bußgeldvorschriften)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__108.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Gesetze im Internet – GModG Gesamtausgabe mit Vollzitat und Inhaltsübersicht",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/geg/BJNR172810020.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "GModG-Infoportal des BBSR – Betreiberpflichten (Heizungsprüfung/-optimierung)",
            "url": "https://www.gmodg.bund.de/GModG/DE/GModGRegelungen/Anlagen_EE/Betreiberpflichten/Betreiberpflichten-node.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Voreinstellbare Thermostatventile – Pflicht nach GModG (§ 63, § 60b, § 60c)?",
            "reponse": "Eine direkte gesetzliche Pflicht zu *voreinstellbaren* Thermostatventilen nennt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – so heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 29. Juli 2026 – nicht beim Namen. Es bestehen aber zwei Pflichten, die sie in der Praxis erzwingen: Nach § 63 GModG muss jede wassergeführte Heizung mit einer „selbsttätig wirkenden Einrichtung zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur\u0022…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Voreinstellbare Thermostatventile?",
            "reponse": "§ 63 GModG gilt für jede heizungstechnische Anlage mit Wasser als Wärmeträger, die in ein Gebäude eingebaut wird – Bauherr oder Eigentümer müssen für die raumweise Regelung sorgen. Die Vorschrift erfasst Neubau und Bestand: Fehlt die Ausstattung in einem bestehenden Gebäude, muss der Eigentümer sie nach § 63 Abs. 3 GEG nachrüsten."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Voreinstellbare Thermostatventile?",
            "reponse": "§ 63 Abs. 1 Satz 2 GModG nimmt von der Ausstattungspflicht aus: eine Fußbodenheizung in Räumen mit weniger als sechs Quadratmetern Nutzfläche sowie Einzelheizgeräte, die zum Betrieb mit festen oder flüssigen Brennstoffen eingerichtet sind. Außerhalb von Wohngebäuden ist für Gruppen von Räumen gleicher Art und Nutzung eine Gruppenregelung zulässig (§ 63 Abs. 2). Eine vor dem 1."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Voreinstellbare Thermostatventile aus?",
            "reponse": "In einem Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen wird 2026 ein neuer Brennwertkessel eingebaut. Damit löst § 60c GModG die Pflicht zum hydraulischen Abgleich nach Verfahren B aus. Der Fachbetrieb berechnet die raumweise Heizlast, tauscht die alten, nicht voreinstellbaren Thermostatventile gegen voreinstellbare Modelle und stellt den Durchfluss je Heizkörper ein."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q72159183"
    ],
    "valid_from": "2024-10-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-19",
    "derniere_verification": "2026-10-19",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/thermostatventile-pflicht"
}