{
    "slug": "umsatzsteuer-0-prozent-pv",
    "titre": "0 % Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen – Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG (Voraussetzungen, Lieferung vs. Installation)",
    "domaine": "bau-sanierungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung, die Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Installation von Photovoltaikanlagen ein…",
    "resume_court": "Seit dem **1. Januar 2023** gilt für die Lieferung, die Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Installation von Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von **0 %** (Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG). Der Betreiber zahlt beim Kauf keine Umsatzsteuer; der Händler oder Handwerksbetrieb weist den Nettopreis als Endpreis aus. Begünstigt sind Anlagen, die **auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden** installiert werden. Diese Voraussetzung gilt kraft Gesetzes als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister **höchstens 30 kW (peak)** beträgt oder betragen wird. Der Nullsteuersatz ist ein ermäßigter Steuersatz – kein Wahlrecht: Der liefernde Unternehmer behält den vollen Vorsteuerabzug auf seine Eingangsleistungen, während dem Betreiber die frühere Option zur Regelbesteuerung (nur, um die Vorsteuer aus dem Kauf zu ziehen) erspart bleibt.",
    "faits": [
        {
            "point": "Umsatzsteuersatz auf Kauf und Installation",
            "valeur": "0 % (Nullsteuersatz) [§ 12 Abs. 3 Satz 1 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gilt seit",
            "valeur": "1. Januar 2023 [§ 12 Abs. 3 UStG i.d.F. des JStG 2022; BMF-Schreiben 27.02.2023]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erfasste Umsätze",
            "valeur": "Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber (Nr. 1), innergemeinschaftlicher Erwerb (Nr. 2), Einfuhr (Nr. 3) und Installation (Nr. 4) [§ 12 Abs. 3 Nr. 1–4 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Mit erfasst",
            "valeur": "die für den Betrieb wesentlichen Komponenten sowie Speicher, die den erzeugten Strom speichern [§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Standort-Voraussetzung",
            "valeur": "Installation auf/an oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden [§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vereinfachung (Voraussetzung gilt als erfüllt)",
            "valeur": "wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister ≤ 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird [§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Empfänger",
            "valeur": "die Lieferung muss an den Betreiber der Anlage erfolgen [§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Installation ohne eigene Lieferung",
            "valeur": "0 %, wenn die installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nr. 1 erfüllen [§ 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 UStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsnatur",
            "valeur": "ermäßigter Steuersatz (0 %), kein Wahlrecht und keine Steuerbefreiung – Vorsteuerabzug des Lieferers bleibt erhalten [§ 12 Abs. 3 UStG; BMF-Schreiben 27.02.2023]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechnung",
            "valeur": "Endpreis = Nettopreis; Umsatzsteuer mit 0 % [BMF-Schreiben 27.02.2023]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Handlungsbedarf des Käufers",
            "valeur": "keiner – kein Antrag, keine Erstattung; der Nullsteuersatz wird direkt beim Kauf angewandt",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt 0 % Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen – Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG (Voraussetzungen, Lieferung vs. Installation)?",
            "reponse": "Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung, die Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Installation von Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 % (Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG). Der Betreiber zahlt beim Kauf keine Umsatzsteuer; der Händler oder Handwerksbetrieb weist den Nettopreis als Endpreis aus."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt 0 % Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen?",
            "reponse": "Der Nullsteuersatz erfasst nach § 12 Abs. 3 UStG vier Umsatzarten: die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber (Nr. 1), den innergemeinschaftlichen Erwerb (Nr. 2) und die Einfuhr (Nr. 3) derselben Gegenstände sowie die Installation von Photovoltaikanlagen und Speichern (Nr. 4). Mit begünstigt sind neben den Modulen die für den Betrieb wesentlichen Komponenten (u. a."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für 0 % Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen aus?",
            "reponse": "Eine Eigentümerin kauft für ihr Einfamilienhaus eine 9-kW-(peak)-Anlage mit Batteriespeicher und lässt sie von einem Fachbetrieb montieren. Die installierte Bruttoleistung (9 kW peak) liegt unter 30 kW (peak) → die Standort-Voraussetzung gilt über die Vereinfachungsregel als erfüllt. Lieferung der Module, Komponenten und des Speichers sowie die Installation unterliegen dem Nullsteuersatz."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q192127",
        "Q128635"
    ],
    "valid_from": "2023-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-08-04",
    "derniere_verification": "2026-08-04",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/umsatzsteuer-0-prozent-pv"
}