{
    "slug": "urlaub-krankheit-burlg-9",
    "titre": "Krankheit im Urlaub (§ 9 BUrlG) – Nachgewährung von Urlaubstagen und ärztlicher Nachweis",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub…",
    "resume_court": "Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die **durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet** (§ 9 BUrlG). Voraussetzung ist eine **krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit**, die durch ärztliche Bescheinigung belegt wird – eine bloße Erkrankung ohne Arbeitsunfähigkeit genügt nicht. Die nachgewiesenen Tage bleiben als Urlaubsanspruch erhalten und müssen vom Arbeitgeber später erneut gewährt werden. Der Arbeitnehmer darf den Urlaub aber **nicht eigenmächtig verlängern**, sondern muss zum ursprünglich festgelegten Urlaubsende die Arbeit wieder aufnehmen (§ 7 Absatz 1 BUrlG). Eine **behördlich angeordnete Quarantäne ohne festgestellte Arbeitsunfähigkeit** fällt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht unter § 9 BUrlG (BAG, 28.05.2024 – 9 AZR 76/22). Für Absonderungen seit dem 17. September 2022 bestimmt jedoch § 59 Absatz 1 IfSG ausdrücklich, dass die Tage einer behördlichen Absonderung während des Urlaubs nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden; die BAG-Entscheidung betraf die Rechtslage vor dieser Neuregelung.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) [§ 9 BUrlG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsfolge",
            "valeur": "durch ärztliches Zeugnis nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet [§ 9 BUrlG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzung",
            "valeur": "krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit während des bereits angetretenen Urlaubs [§ 9 BUrlG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachweis",
            "valeur": "ärztliches Zeugnis (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), das die Arbeitsunfähigkeit belegt [§ 9 BUrlG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anzeigepflicht",
            "valeur": "Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen [§ 5 Absatz 1 EntgFG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erkrankung im Ausland",
            "valeur": "Mitteilung an Arbeitgeber auf schnellstmöglichem Weg, inkl. Aufenthaltsadresse [§ 5 Absatz 2 EntgFG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirkung auf Urlaubsdauer",
            "valeur": "Urlaub verlängert sich nicht automatisch; Rückkehr zum festgelegten Urlaubsende [§ 7 Absatz 1 BUrlG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Nachgewährung",
            "valeur": "gutgeschriebene Tage sind später erneut als Urlaub zu gewähren [§ 9 i. V. m. § 7 BUrlG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Behördliche Quarantäne ohne AU",
            "valeur": "keine Gutschrift nach § 9 BUrlG (auch nicht analog) [BAG, 28.05.2024 – 9 AZR 76/22]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Absonderung seit 17.09.2022",
            "valeur": "Tage der behördlichen Absonderung im Urlaub werden kraft Gesetzes nicht angerechnet [§ 59 Absatz 1 IfSG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 9 BUrlG (Erkrankung während des Urlaubs)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__9.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 7 BUrlG (Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 5 EntgFG/EFZG (Anzeige- und Nachweispflichten)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – Bundesurlaubsgesetz (Gesamtgesetz)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/BJNR000020963.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesarbeitsgericht – BAG, 28.05.2024 – 9 AZR 76/22 (keine Anrechnung von Quarantänetagen ohne Arbeitsunfähigkeit nach § 9 BUrlG)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-76-22/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 59 IfSG (Absonderungstage während des Urlaubs werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, seit 17.09.2022)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__59.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Krankheit im Urlaub (§ 9 BUrlG) – Nachgewährung von Urlaubstagen und ärztlicher Nachweis?",
            "reponse": "Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Voraussetzung ist eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, die durch ärztliche Bescheinigung belegt wird – eine bloße Erkrankung ohne Arbeitsunfähigkeit genügt nicht."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Krankheit im Urlaub (§ 9 BUrlG)?",
            "reponse": "§ 9 BUrlG gilt für alle Arbeitnehmer, die Anspruch auf gesetzlichen Erholungsurlaub haben, und erfasst den Fall, dass die Erkrankung während eines bereits angetretenen Urlaubs eintritt. Die Vorschrift beruht auf dem Gedanken, dass Urlaub der Erholung dient und ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer sich nicht erholen kann; Urlaub und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit schließen sich daher gegenseitig aus."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Krankheit im Urlaub (§ 9 BUrlG) aus?",
            "reponse": "Ein Arbeitnehmer hat vom 1. bis 14. Juli (zehn Arbeitstage) Urlaub. Vom 3. bis 7. Juli ist er ärztlich bescheinigt arbeitsunfähig krank (fünf Arbeitstage). Diese fünf Tage werden nach § 9 BUrlG nicht auf seinen Jahresurlaub angerechnet, sondern bleiben als Urlaubsanspruch erhalten. Sein Urlaub endet dennoch planmäßig am 14. Juli – am 15. Juli muss er, sofern wieder arbeitsfähig, zur Arbeit erscheinen."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1008781",
        "Q628967",
        "Q176936"
    ],
    "valid_from": "1963-01-08",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-10-22",
    "derniere_verification": "2026-10-22",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/urlaub-krankheit-burlg-9"
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