{
    "slug": "urlaubsabgeltung-bei-kuendigung",
    "titre": "Urlaubsabgeltung bei Kündigung – Anspruch, Berechnung und Verjährung",
    "domaine": "arbeitsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden, ist er in Geld abzugelten (§ 7 Absatz 4 BUrlG).",
    "resume_court": "Kann der Urlaub wegen **Beendigung des Arbeitsverhältnisses** ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden, ist er in Geld **abzugelten** (§ 7 Absatz 4 BUrlG). Der Abgeltungsanspruch entsteht mit dem **Ende des Arbeitsverhältnisses** und ist ein **reiner Geldanspruch** – nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 19.06.2012 – 9 AZR 652/10) unabhängig davon, ob der Beschäftigte beim Ausscheiden arbeitsfähig ist. Die Höhe bemisst sich nach dem **durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen** vor dem rechnerischen Urlaubsbeginn (§ 11 Absatz 1 BUrlG), multipliziert mit der Zahl der noch offenen Urlaubstage. Der Anspruch verjährt nach der regelmäßigen Frist von **drei Jahren**, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis endete (BAG, 31.01.2023 – 9 AZR 456/20).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), insbesondere § 7 Absatz 4",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Auslöser des Anspruchs",
            "valeur": "Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bei der offener Urlaub nicht mehr gewährt werden kann [§ 7 Absatz 4 BUrlG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsnatur",
            "valeur": "reiner Geldanspruch, kein Urlaubsersatz; unabhängig von der Arbeitsfähigkeit [BAG, 19.06.2012 – 9 AZR 652/10]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entstehungszeitpunkt",
            "valeur": "mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses [§ 7 Absatz 4 BUrlG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Höhe",
            "valeur": "durchschnittlicher Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen je Urlaubstag × offene Urlaubstage [§ 11 Absatz 1 BUrlG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Maßgebliche offene Tage",
            "valeur": "nicht genommener gesetzlicher Mindesturlaub (ggf. zzgl. vertraglichem Mehrurlaub)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausschluss Überstunden",
            "valeur": "zusätzlich für Überstunden gezahlter Verdienst bleibt unberücksichtigt [§ 11 Absatz 1 BUrlG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unabhängig vom Kündigungsgrund",
            "valeur": "gilt bei Arbeitgeber-, Arbeitnehmerkündigung, Aufhebungsvertrag und Fristablauf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verjährung",
            "valeur": "3 Jahre ab Schluss des Jahres der Beendigung [§ 195, § 199 BGB; BAG, 31.01.2023 – 9 AZR 456/20]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausschlussfristen",
            "valeur": "der Abgeltungsanspruch unterliegt als reiner Geldanspruch tariflichen und arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen – auch für den gesetzlichen Mindesturlaub [BAG, 20.12.2022 – 9 AZR 266/20; BAG, 31.01.2023 – 9 AZR 244/20]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 7 BUrlG (Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – § 11 BUrlG (Urlaubsentgelt)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "gesetze-im-internet.de – Bundesurlaubsgesetz (Gesamtgesetz)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/BJNR000020963.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesarbeitsgericht – BAG, 19.06.2012 – 9 AZR 652/10 (Urlaubsabgeltung als reiner Geldanspruch, Aufgabe der Surrogatstheorie)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-652-10/",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesarbeitsgericht – BAG, 31.01.2023 – 9 AZR 456/20 (Verjährung des Urlaubsabgeltungsanspruchs)",
            "url": "https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-456-20/",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Urlaubsabgeltung bei Kündigung – Anspruch, Berechnung und Verjährung?",
            "reponse": "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden, ist er in Geld abzugelten (§ 7 Absatz 4 BUrlG). Der Abgeltungsanspruch entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses und ist ein reiner Geldanspruch – nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 19.06.2012 – 9 AZR 652/10) unabhängig davon, ob der Beschäftigte beim Ausscheiden arbeitsfähig ist."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Urlaubsabgeltung bei Kündigung?",
            "reponse": "Der Anspruch betrifft alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis endet und die noch offenen, nicht genommenen Urlaub haben. Er besteht unabhängig vom Grund der Beendigung: ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kündigt, ob ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird oder ein befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Urlaubsabgeltung bei Kündigung?",
            "reponse": "„Im laufenden Arbeitsverhältnis kann man sich Urlaub auszahlen lassen\u0022: Nein – eine Abgeltung in Geld ist nach § 7 Absatz 4 BUrlG nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig. Während des Arbeitsverhältnisses soll der Urlaub tatsächlich genommen werden."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Urlaubsabgeltung bei Kündigung aus?",
            "reponse": "Ein Arbeitnehmer mit Fünf-Tage-Woche und einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 € scheidet aus; 10 Urlaubstage sind noch offen. Verdienst der letzten 13 Wochen ≈ 3 Monatsgehälter = 9.000 € Arbeitstage im Referenzzeitraum: 13 × 5 = 65 Tagessatz: 9.000 € ÷ 65 = 138,46 € Abgeltung: 10 × 138,46 € = 1.384,62 € brutto Die Urlaubsabgeltung ist steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und wird über die…"
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q1008781",
        "Q628967",
        "Q176936"
    ],
    "valid_from": "1963-01-08",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-04",
    "derniere_verification": "2026-09-04",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/urlaubsabgeltung-bei-kuendigung"
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