{
    "slug": "versaeumnisurteil-330-zpo",
    "titre": "Versäumnisurteil (§§ 330 ff. ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Ein Versäumnisurteil ergeht, wenn eine Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint oder nicht verhandelt und die erschienene Gegenseite ein…",
    "resume_court": "Ein **Versäumnisurteil** ergeht, wenn eine Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung **nicht erscheint** oder nicht verhandelt und die **erschienene Gegenseite** ein Versäumnisurteil **beantragt** (§§ 330, 331 ZPO). Erscheint der **Kläger** nicht, wird die Klage durch Versäumnisurteil **abgewiesen** (§ 330 ZPO). Erscheint der **Beklagte** nicht, gilt das tatsächliche Vorbringen des Klägers als **zugestanden** (Geständnisfiktion); das Gericht erlässt aber nur dann ein antragsgemäßes Urteil, wenn die Klage **schlüssig** ist – rechtfertigt das (als zugestanden geltende) Vorbringen den Antrag nicht, wird die Klage trotz Säumnis **abgewiesen** (§ 331 Abs. 1 und 2 ZPO). Gegen ein (echtes) Versäumnisurteil ist der **Einspruch** statthaft (§ 338 ZPO); die Einspruchsfrist beträgt **zwei Wochen** und ist eine **Notfrist**, die mit der **Zustellung** beginnt (§ 339 Abs. 1 ZPO). Der zulässige Einspruch versetzt den Prozess **in die Lage vor der Säumnis** zurück (§ 342 ZPO). Bleibt die Partei im **Einspruchstermin erneut säumig**, ergeht ein **zweites Versäumnisurteil**, gegen das **kein weiterer Einspruch** mehr möglich ist (§ 345 ZPO) – dann bleibt nur die Berufung mit der Behauptung, es habe gar kein Fall der Versäumung vorgelegen. Echte Versäumnisurteile sind **ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar** (§ 708 Nr. 2 ZPO).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§§ 330–347 ZPO (Versäumnisurteil und Einspruch)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kläger säumig",
            "valeur": "Klage wird auf Antrag abgewiesen (§ 330 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Beklagter säumig",
            "valeur": "Geständnisfiktion: Vorbringen des Klägers gilt als zugestanden (§ 331 Abs. 1)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Schlüssigkeitsprüfung",
            "valeur": "Urteil nur, soweit der Antrag gerechtfertigt ist; sonst Klageabweisung (§ 331 Abs. 2) – „unechtes\u0022 Versäumnisurteil",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wann kein Versäumnisurteil",
            "valeur": "fehlende ordnungsgemäße Ladung, nicht rechtzeitig mitgeteiltes Vorbringen, fehlende Amtsnachweise (§ 335 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsbehelf",
            "valeur": "Einspruch (§ 338 ZPO) – kein Rechtsmittel, sondern Rechtsbehelf in derselben Instanz",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Einspruchsfrist",
            "valeur": "2 Wochen, Notfrist, ab Zustellung des Versäumnisurteils (§ 339 Abs. 1)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Auslandszustellung",
            "valeur": "Einspruchsfrist beträgt einen Monat; das Gericht kann im Versäumnisurteil eine längere Frist bestimmen (§ 339 Abs. 2, 3 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form des Einspruchs",
            "valeur": "Einspruchsschrift bei dem Prozessgericht; Angriffs-/Verteidigungsmittel und Zulässigkeitsrügen vorzubringen (§ 340)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirkung zulässiger Einspruch",
            "valeur": "Prozess zurück in die Lage vor Säumnis (§ 342 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Unzulässiger Einspruch",
            "valeur": "wird durch Urteil verworfen (§ 341 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausgang nach Einspruch",
            "valeur": "Versäumnisurteil wird aufrechterhalten oder aufgehoben (§ 343 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kosten der Säumnis",
            "valeur": "trägt die säumige Partei – auch bei Erfolg des Einspruchs (§ 344 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zweite Säumnis",
            "valeur": "zweites Versäumnisurteil, kein weiterer Einspruch (§ 345 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsmittel gg. 2. VU",
            "valeur": "Berufung nur mit Behauptung, es lag kein Fall der Versäumung vor (§ 514 Abs. 2, § 345 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Vollstreckbarkeit",
            "valeur": "echtes Versäumnisurteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar (§ 708 Nr. 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verhältnis Vollstreckungsbescheid",
            "valeur": "der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich (§ 700 Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 330 ZPO – Versäumnisurteil gegen den Kläger",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__330.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 331 ZPO – Versäumnisurteil gegen den Beklagten (Geständnisfiktion, Schlüssigkeitsprüfung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__331.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 333 ZPO – Nichtverhandeln der erschienenen Partei",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__333.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 335 ZPO – Unzulässigkeit einer Versäumnisentscheidung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__335.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 338 ZPO – Einspruch",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__338.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 339 ZPO – Einspruchsfrist (zwei Wochen, Notfrist, ab Zustellung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__339.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 340 ZPO – Einspruchsschrift",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__340.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 341 ZPO – Einspruchsprüfung (Verwerfung als unzulässig)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__341.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 342 ZPO – Wirkung des zulässigen Einspruchs (Zurückversetzung in die Lage vor Säumnis)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__342.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 343 ZPO – Versäumnisurteil aufrechterhalten oder aufheben",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__343.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 344 ZPO – Versäumniskosten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__344.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 345 ZPO – Zweites Versäumnisurteil (kein weiterer Einspruch)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__345.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 514 ZPO – Versäumnisurteile (Berufung nur bei Behauptung, dass kein Fall der Versäumung vorlag)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__514.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 700 ZPO – Vollstreckungsbescheid steht dem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__700.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 708 ZPO – Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung (Nr. 2: Versäumnisurteile)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__708.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Versäumnisurteil (§§ 330 ff. ZPO)?",
            "reponse": "Ein Versäumnisurteil ergeht, wenn eine Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint oder nicht verhandelt und die erschienene Gegenseite ein Versäumnisurteil beantragt (§§ 330, 331 ZPO). Erscheint der Kläger nicht, wird die Klage durch Versäumnisurteil abgewiesen (§ 330 ZPO)."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Versäumnisurteil (§§ 330 ff. ZPO)?",
            "reponse": "„Wenn der Beklagte nicht kommt, gewinne ich automatisch.\u0022 Nicht ganz. Bei Säumnis des Beklagten gilt sein Schweigen zwar als Zugeständnis, aber das Gericht prüft die Schlüssigkeit: Ist die Klage nicht schlüssig, wird sie trotz Säumnis abgewiesen (§ 331 Abs. 2 ZPO). „Gegen ein Versäumnisurteil lege ich Berufung ein.\u0022 In der Regel falsch."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q206893",
        "Q1640367",
        "Q206914"
    ],
    "valid_from": "1879-10-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-04",
    "derniere_verification": "2026-09-04",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/versaeumnisurteil-330-zpo"
}