{
    "slug": "videoueberwachung-4-bdsg",
    "titre": "Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) – Rechtsgrundlage, Hinweispflicht, Speicherdauer",
    "domaine": "datenschutz",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "§ 4 Abs. 1 BDSG erlaubt die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen nur, soweit sie zur Aufgabenerfüllung…",
    "resume_court": "§ 4 Abs. 1 BDSG erlaubt die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen nur, soweit sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen. Für **private (nicht-öffentliche) Verantwortliche** hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27.03.2019 – 6 C 2.18 ausgeführt, dass für eine Anwendung des § 4 Abs. 1 Satz 1 BDSG **kein Raum** ist; deren Videoüberwachung sei an **Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO** zu messen (Leitsatz 5). Die Aufsichtsbehörden wenden § 4 BDSG auf private Verantwortliche seither insgesamt nicht mehr an; Hinweis-, Informations- und Löschpflichten folgen für sie unmittelbar aus Art. 5, 12 bis 14 und 17 DSGVO, die inhaltlich weiter reichen als § 4 Abs. 2 BDSG.\n\nPraktisch heißt das: Der Verantwortliche hat **vor** Inbetriebnahme je Kamera einen konkreten Zweck festzulegen und zu dokumentieren, die Erforderlichkeit plausibel zu begründen und eine Interessenabwägung durchzuführen. Auf die Beobachtung sowie auf Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt hinzuweisen (§ 4 Abs. 2 BDSG). Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Zweckerreichung nicht mehr erforderlich sind (§ 4 Abs. 5 BDSG); nach Auffassung der Datenschutzkonferenz ist eine Speicherdauer von 72 Stunden in der Regel zulässig.",
    "faits": [
        {
            "point": "Norm",
            "valeur": "§ 4 BDSG „Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume\u0022 [gesetze-im-internet.de, bdsg_2018/__4.html]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gesetz in Kraft seit",
            "valeur": "25.05.2018 (BDSG i.d.F. Art. 1 des Gesetzes vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2097) [BVerwG 6 C 2.18, Rn. 47]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erlaubnistatbestände § 4 Abs. 1 Satz 1",
            "valeur": "1. Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, 2. Wahrnehmung des Hausrechts, 3. Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke [§ 4 Abs. 1 Satz 1 BDSG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zusätzliche Voraussetzung",
            "valeur": "Erforderlichkeit und keine Anhaltspunkte für überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen [§ 4 Abs. 1 Satz 1 BDSG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsgrundlage bei privaten Verantwortlichen",
            "valeur": "Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO – nicht § 4 Abs. 1 Satz 1 BDSG [BVerwG, Urt. v. 27.03.2019 – 6 C 2.18, Leitsatz 5 und Rn. 47]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Großflächige Anlagen (Sport-, Versammlungs- und Vergnügungsstätten, Einkaufszentren, Parkplätze) sowie Fahrzeuge/Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs",
            "valeur": "Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit der dort aufhältigen Personen gilt als besonders wichtiges Interesse [§ 4 Abs. 1 Satz 2 BDSG]. Für private Betreiber solcher Anlagen wenden die Aufsichtsbehörden § 4 BDSG nicht an; der Gesichtspunkt geht dort in die Abwägung nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO ein [BVerwG 6 C 2.18, Rn. 47; DSK-Orientierungshilfe, Fn. 8]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Hinweispflicht",
            "valeur": "Umstand der Beobachtung + Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, erkennbar zum frühestmöglichen Zeitpunkt [§ 4 Abs. 2 BDSG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zweckänderung",
            "valeur": "Weiterverarbeitung nur zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten [§ 4 Abs. 3 Satz 3 BDSG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Löschpflicht",
            "valeur": "unverzüglich, wenn zur Zweckerreichung nicht mehr erforderlich oder schutzwürdige Interessen entgegenstehen [§ 4 Abs. 5 BDSG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Regel-Speicherdauer nach Auffassung der Aufsichtsbehörden",
            "valeur": "72 Stunden in der Regel zulässig; darüber hinaus steigt der Begründungsaufwand [DSK, Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen, Stand 17.07.2020, Nr. 4.1]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Datenschutz-Folgenabschätzung",
            "valeur": "erforderlich u. a. bei systematischer umfangreicher Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche [Art. 35 Abs. 3 Buchst. c DSGVO; DSK-Orientierungshilfe Nr. 3.4.1]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Folge für den Datenschutzbeauftragten",
            "valeur": "Wer Verarbeitungen vornimmt, die einer DSFA nach Art. 35 DSGVO unterliegen, muss unabhängig von der Beschäftigtenzahl einen Datenschutzbeauftragten benennen [§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kamera-Attrappen",
            "valeur": "verarbeiten keine personenbezogenen Daten – DSGVO und BDSG sind nicht anwendbar; zivilrechtliche Abwehransprüche wegen „Überwachungsdrucks\u0022 bleiben möglich [DSK-Orientierungshilfe Nr. 1.3]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 4 BDSG – Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (Autorität A)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__4.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1 BDSG – Anwendungsbereich (Autorität A)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__1.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 38 BDSG – Datenschutzbeauftragte nichtöffentlicher Stellen (Autorität A)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__38.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 32 BDSG – Informationspflicht, Ausnahmen (Autorität A)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__32.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BDSG – Inhaltsverzeichnis und Gesamtausgabe (Autorität A)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/index.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BVerwG, Urteil vom 27.03.2019 – 6 C 2.18, ECLI:DE:BVerwG:2019:270319U6C2.18.0, mit Leitsätzen, Pressemitteilung Nr. 22/2019 und Urteilsgründen (Autorität A)",
            "url": "https://www.bverwg.de/de/270319u6c2.18.0",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "DSK, Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen, Stand 17.07.2020 (Autorität C)",
            "url": "https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20200903_oh_v%C3%BC_dsk.pdf",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "DSK, Übersicht der Orientierungshilfen (Autorität C)",
            "url": "https://www.datenschutzkonferenz-online.de/orientierungshilfen.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BfDI, Basiswissen zum Datenschutz – Videoüberwachung (Autorität B)",
            "url": "https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/Videoueberwachung.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "EDSA/EDPB, Leitlinien 3/2019 zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Videogeräte (Autorität C)",
            "url": "https://www.edpb.europa.eu/our-work-tools/our-documents/guidelines/guidelines-32019-processing-personal-data-through-video_de",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) – Rechtsgrundlage, Hinweispflicht, Speicherdauer?",
            "reponse": "§ 4 Abs. 1 BDSG erlaubt die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen nur, soweit sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG)?",
            "reponse": "§ 4 BDSG steht im Ersten Teil des BDSG und gilt nach § 1 Abs. 1 BDSG für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes sowie – unter den dort genannten Voraussetzungen – öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und sie Bundesrecht ausführen oder als Organe der Rechtspflege außerhalb von Verwaltungsangelegenheiten tätig werden."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG)?",
            "reponse": "Haushaltsausnahme: Videoaufnahmen einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten unterliegen nicht dem Datenschutzrecht (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BDSG, Art. 2 Abs. 2 Buchst. c DSGVO). Nach der DSK greift die Ausnahme aber nicht, wenn eine Kamera am Einfamilienhaus zum Schutz von Eigentum, Gesundheit und Leben auch den öffentlichen Raum erfasst, und ebenso wenig bei einer…"
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG)?",
            "reponse": "§ 4 Abs. 1 BDSG als Rechtsgrundlage im Verarbeitungsverzeichnis eines Unternehmens nennen. Nach BVerwG 6 C 2.18 (Rn. 47) ist für private Verantwortliche kein Raum für eine Anwendung des § 4 Abs. 1 Satz 1 BDSG; korrekt ist Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO. Annehmen, ohne Speicherung sei es keine Verarbeitung."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) aus?",
            "reponse": "Eine Zahnärztin richtet eine Kamera über dem unbesetzten Empfangstresen ihrer frei zugänglichen Praxis aus; die Bilder laufen live auf Monitore in den Behandlungszimmern, ohne gespeichert zu werden. Die Aufsichtsbehörde gibt auf, die Kamera so auszurichten, dass der Besucherbereich vor dem Tresen, der Flur bis zur Eingangstür und das Wartezimmer nicht mehr erfasst werden."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q242256",
        "Q1172506",
        "Q729649",
        "Q702424"
    ],
    "valid_from": "2018-05-25",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-08-28",
    "derniere_verification": "2026-08-28",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/videoueberwachung-4-bdsg"
}