{
    "slug": "voraus-ehegatte-1932-bgb",
    "titre": "Voraus des Ehegatten (§ 1932 BGB) – großer und kleiner Voraus, Haushaltsgegenstände, Hochzeitsgeschenke",
    "domaine": "erbrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Der überlebende Ehegatte erhält bei gesetzlicher Erbfolge zusätzlich zu seinem Erbteil die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände und die…",
    "resume_court": "Der **überlebende Ehegatte** erhält bei **gesetzlicher Erbfolge** zusätzlich zu seinem Erbteil die **zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände** und die **Hochzeitsgeschenke** — den sogenannten **Voraus** (§ 1932 Abs. 1 BGB). Der Umfang hängt davon ab, **wer miterbt**: Neben **Verwandten der zweiten Ordnung** (Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten) oder neben **Großeltern** bekommt der Ehegatte den **vollen Hausrat** — der sogenannte **große Voraus** (§ 1932 Abs. 1 Satz 1 BGB). Erbt er dagegen **neben Verwandten der ersten Ordnung** (Kindern, Enkeln), stehen ihm die Gegenstände nur zu, **soweit er sie zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt** — der **kleine Voraus** (§ 1932 Abs. 1 Satz 2 BGB). **Zubehör eines Grundstücks** (§ 97 BGB) ist ausdrücklich ausgenommen. Rechtstechnisch ist der Voraus ein **gesetzliches Vermächtnis**: Nach § 1932 Abs. 2 BGB gelten die Vorschriften über Vermächtnisse, der Ehegatte hat also einen **schuldrechtlichen Anspruch gegen den Nachlass** auf Übereignung. Bei der Berechnung des **Pflichtteils eines Abkömmlings oder der Eltern** bleibt der Voraus nach **§ 2311 Abs. 1 Satz 2 BGB außer Ansatz** — er mindert deren Pflichtteil also. Für **eingetragene Lebenspartner** gilt die Regelung wortgleich über § 10 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 LPartG.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 1932 BGB [gesetze-im-internet.de]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Voraussetzung",
            "valeur": "Überlebender Ehegatte ist gesetzlicher Erbe [§ 1932 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Großer Voraus",
            "valeur": "Neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern: alle Haushaltsgegenstände + Hochzeitsgeschenke [§ 1932 Abs. 1 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kleiner Voraus",
            "valeur": "Neben Verwandten der ersten Ordnung: nur, soweit zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt [§ 1932 Abs. 1 Satz 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erfasste Gegenstände",
            "valeur": "Zum ehelichen Haushalt gehörende Gegenstände und Hochzeitsgeschenke [§ 1932 Abs. 1 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausgenommen",
            "valeur": "Gegenstände, die Zubehör eines Grundstücks sind [§ 1932 Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. § 97 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsnatur",
            "valeur": "Gesetzliches Vermächtnis; Vermächtnisrecht anwendbar [§ 1932 Abs. 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zusätzlich zum Erbteil",
            "valeur": "Ja — der Voraus wird nicht auf den Erbteil angerechnet [§ 1932 Abs. 1 Satz 1 BGB: „außer dem Erbteil“]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erbquote Ehegatte neben 1. Ordnung",
            "valeur": "1/4 [§ 1931 Abs. 1 Satz 1 BGB], zzgl. 1/4 bei Zugewinngemeinschaft [§ 1371 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erbquote Ehegatte neben 2. Ordnung/Großeltern",
            "valeur": "1/2 [§ 1931 Abs. 1 Satz 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wirkung auf Pflichtteil",
            "valeur": "Bei Abkömmlingen und Eltern bleibt der Voraus außer Ansatz [§ 2311 Abs. 1 Satz 2 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausschluss",
            "valeur": "Kein Voraus, wenn das Ehegattenerbrecht ausgeschlossen ist [§ 1933 Satz 1 BGB — nennt den Voraus ausdrücklich]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Lebenspartner",
            "valeur": "Gleichlaufende Regelung [§ 10 Abs. 1 Sätze 3–5 LPartG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erbschaftsteuer Hausrat (Steuerklasse I)",
            "valeur": "Steuerfrei bis 41.000 € [§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erbschaftsteuer andere bewegliche Sachen (Steuerklasse I)",
            "valeur": "Steuerfrei bis 12.000 € [§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abzugrenzen von",
            "valeur": "Dreißigster [§ 1969 BGB] — 30 Tage Unterhalt und Wohnungs-/Hausratsnutzung für Hausstandsangehörige",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 1932 BGB – Voraus des Ehegatten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1932.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1931 BGB – Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1931.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1933 BGB – Ausschluss des Ehegattenerbrechts",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1933.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 1969 BGB – Dreißigster",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1969.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2311 BGB – Wert des Nachlasses (Pflichtteil)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2311.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 97 BGB – Zubehör",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__97.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§§ 2147 ff. BGB – Vermächtnis",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2147.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 2150 BGB – Vorausvermächtnis",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2150.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 10 LPartG – Erbrecht des Lebenspartners",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/lpartg/__10.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 13 ErbStG – Steuerbefreiungen (Hausrat, Dreißigster)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__13.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Voraus des Ehegatten (§ 1932 BGB) – großer und kleiner Voraus, Haushaltsgegenstände, Hochzeitsgeschenke?",
            "reponse": "Der überlebende Ehegatte erhält bei gesetzlicher Erbfolge zusätzlich zu seinem Erbteil die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände und die Hochzeitsgeschenke — den sogenannten Voraus (§ 1932 Abs. 1 BGB). Der Umfang hängt davon ab, wer miterbt: Neben Verwandten der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten) oder neben Großeltern bekommt der Ehegatte den vollen Hausrat — der sogenannte große Voraus (§…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Voraus des Ehegatten (§ 1932 BGB)?",
            "reponse": "§ 1932 BGB greift ausschließlich bei gesetzlicher Erbfolge. Der Wortlaut verlangt, dass der überlebende Ehegatte „gesetzlicher Erbe“ ist. Wer durch Testament oder Erbvertrag zum Erben eingesetzt wird, hat keinen Anspruch auf den Voraus — der Erblasser kann dem Ehegatten den Hausrat dann aber durch ein ausdrückliches Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB) zuwenden."
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Voraus des Ehegatten (§ 1932 BGB)?",
            "reponse": "„Der Voraus wird auf den Erbteil angerechnet.“ Falsch — § 1932 Abs. 1 Satz 1 BGB gewährt ihn ausdrücklich außer dem Erbteil. Der Ehegatte erhält Erbquote und Hausrat. „Den Voraus bekommt jeder Ehegatte.“ Falsch — er setzt gesetzliche Erbfolge voraus. Ein testamentarisch eingesetzter Ehegatte hat ihn nicht; dort ist ein ausdrückliches Vorausvermächtnis nötig."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q193476",
        "Q1144483",
        "Q1356128"
    ],
    "valid_from": "2002-01-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-12",
    "derniere_verification": "2026-09-12",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/voraus-ehegatte-1932-bgb"
}