{
    "slug": "weg-balkonkraftwerk",
    "titre": "Balkonkraftwerk in der WEG – Anspruch, Ablauf und Grenzen (§ 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG)",
    "domaine": "mietrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Seit dem 17. Oktober 2024 ist die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte („Balkonkraftwerke\u0022) eine privilegierte bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 2 Satz 1…",
    "resume_court": "Seit dem 17. Oktober 2024 ist die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte („Balkonkraftwerke\u0022) eine **privilegierte bauliche Veränderung** nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG. Jeder Wohnungseigentümer kann deshalb verlangen, dass ihm die Gemeinschaft die Installation gestattet – das „Ob\u0022 steht nicht zur Disposition, die Eigentümergemeinschaft entscheidet nur über das „Wie\u0022 (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG). Eigenmächtig montieren darf man das Gerät trotzdem nicht: Der BGH hat mit Urteil vom 18. Juli 2025 (V ZR 29/24) klargestellt, dass ein dauerhaft am Balkon angebrachtes Steckersolargerät auch ohne Substanzeingriff eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum ist und ohne Gestattungsbeschluss zurückgebaut werden muss. Die Kosten trägt allein der Eigentümer, der die Maßnahme verlangt; ihm allein gebührt der erzeugte Strom (§ 21 Abs. 1 WEG). Für Mieter gilt eine inhaltlich parallele Privilegierung in § 554 BGB.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage (WEG)",
            "valeur": "§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG – Stromerzeugung durch Steckersolargeräte [gesetze-im-internet.de, § 20 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsnatur",
            "valeur": "individueller Anspruch jedes Eigentümers („kann verlangen\u0022) [§ 20 Abs. 2 Satz 1 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "In Kraft seit",
            "valeur": "17. Oktober 2024 [BGBl. I 2024 Nr. 306, verkündet 16.10.2024]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entscheidungsspielraum der Gemeinschaft",
            "valeur": "nur über die Durchführung („Wie\u0022), nicht über das „Ob\u0022 [§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erforderliche Mehrheit für Gestattungsbeschluss",
            "valeur": "einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen [§ 25 Abs. 1 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kein Bau ohne Beschluss",
            "valeur": "Steckersolargerät ist bauliche Veränderung, Rückbau bei fehlendem Beschluss [BGH, Urteil v. 18.07.2025 – V ZR 29/24]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kostentragung",
            "valeur": "grundsätzlich allein der verlangende Eigentümer; ihm allein gebührt der Strom [§ 21 Abs. 1 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Absolute Grenze",
            "valeur": "keine grundlegende Umgestaltung, keine unbillige Benachteiligung anderer [§ 20 Abs. 4 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anspruch für Mieter",
            "valeur": "inhaltlich paralleler Anspruch gegen den Vermieter [§ 554 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wechselrichter-Leistung (vereinfachte Anmeldung)",
            "valeur": "max. 800 Watt, Modulleistung max. 2.000 Wp [Solarpaket I, in Kraft 16.05.2024; Bundesnetzagentur]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anmeldung",
            "valeur": "Eintrag im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur, kostenlos; Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt [Bundesnetzagentur]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 20 WEG (Bauliche Veränderungen, Abs. 2 privilegierte Maßnahmen, Nr. 5 Steckersolargeräte)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 21 WEG (Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__21.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 554 BGB (Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte – Mieteranspruch)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten … (BGBl. I 2024 Nr. 306, Aufnahme Nr. 5 in § 20 Abs. 2 WEG)",
            "url": "https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/306/VO.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "Bundesnetzagentur – Balkon-Solaranlagen (Marktstammdatenregister, 800-Watt-Grenze)",
            "url": "https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/Balkon_table.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 18.07.2025 – V ZR 29/24 (Steckersolargerät als bauliche Veränderung; Aktenzeichen-Nachweis)",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH\u0026Datum=18.07.2025\u0026Aktenzeichen=V+ZR+29%2F24",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Balkonkraftwerk in der WEG – Anspruch, Ablauf und Grenzen (§ 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG)?",
            "reponse": "Seit dem 17. Oktober 2024 ist die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte („Balkonkraftwerke\u0022) eine privilegierte bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG. Jeder Wohnungseigentümer kann deshalb verlangen, dass ihm die Gemeinschaft die Installation gestattet – das „Ob\u0022 steht nicht zur Disposition, die Eigentümergemeinschaft entscheidet nur über das „Wie\u0022 (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG)."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Balkonkraftwerk in der WEG?",
            "reponse": "Die WEG-Privilegierung betrifft die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) und Steckersolargeräte, die am Gemeinschaftseigentum angebracht werden – typischerweise an der Balkonbrüstung, die zur (im Gemeinschaftseigentum stehenden) Fassade gehört. Anspruchsberechtigt ist jeder einzelne Wohnungseigentümer. Zu unterscheiden ist die privilegierte Maßnahme nach § 20 Abs."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Balkonkraftwerk in der WEG aus?",
            "reponse": "Eine Wohnungseigentümerin möchte zwei Solarmodule mit einem 800-Watt-Wechselrichter an der hofseitigen Balkonbrüstung anbringen. Sie hat Anspruch auf Gestattung – Steckersolargeräte sind nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WEG privilegiert; die Gemeinschaft kann das „Ob\u0022 nicht ablehnen. Sie stellt einen Antrag und lässt die Versammlung einen Gestattungsbeschluss fassen; die Gemeinschaft darf z. B."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q2588140",
        "Q165728",
        "Q687323",
        "Q14620"
    ],
    "valid_from": "2024-10-17",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-20",
    "derniere_verification": "2026-09-20",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/weg-balkonkraftwerk"
}