{
    "slug": "weg-beschluss-sanierung",
    "titre": "WEG-Beschluss für energetische Sanierung – Mehrheit und Kostenverteilung (§§ 20, 21 WEG)",
    "domaine": "mietrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Energetische Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Fassadendämmung, Fenstertausch, Heizungstausch) sind bauliche Veränderungen im Sinne des § 20…",
    "resume_court": "Energetische Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Fassadendämmung, Fenstertausch, Heizungstausch) sind bauliche Veränderungen im Sinne des § 20 Abs. 1 WEG und können seit der WEG-Reform 2020 (WEMoG, in Kraft seit 1. Dezember 2020) mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Die früher nötige „doppelt qualifizierte Mehrheit\u0022 ist entfallen. Wer die Kosten trägt, hängt jedoch vom Abstimmungsergebnis ab: Wird die Maßnahme mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und **der Hälfte** aller Miteigentumsanteile beschlossen (der Normtext verlangt beim Anteilsquorum genau die Hälfte, nicht „mehr als die Hälfte\u0022), tragen alle Eigentümer die Kosten nach Anteilen (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 WEG); dasselbe gilt, wenn sich die Kosten in angemessener Zeit amortisieren (Nr. 2). Andernfalls zahlen nur die zustimmenden Eigentümer (§ 21 Abs. 3 WEG). Eine bauliche Veränderung, die die Wohnanlage grundlegend umgestaltet oder einzelne Eigentümer unbillig benachteiligt, darf nicht beschlossen werden (§ 20 Abs. 4 WEG).",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage Beschluss",
            "valeur": "§ 20 Abs. 1 WEG – bauliche Veränderungen [gesetze-im-internet.de, § 20 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erforderliche Mehrheit",
            "valeur": "einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen [§ 20 Abs. 1 WEG i. V. m. § 25 Abs. 1 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Doppelt qualifizierte Mehrheit",
            "valeur": "seit WEMoG (1.12.2020) nicht mehr erforderlich [§ 20 Abs. 1 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kosten tragen alle Eigentümer, wenn …",
            "valeur": "Beschluss mit mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen UND der Hälfte aller Miteigentumsanteile – beim Anteilsquorum genügt nach dem Wortlaut genau die Hälfte („und der Hälfte aller Miteigentumsanteile\u0022) [§ 21 Abs. 2 Nr. 1 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kosten tragen alle Eigentümer auch, wenn …",
            "valeur": "sich die Kosten innerhalb angemessener Zeit amortisieren [§ 21 Abs. 2 Nr. 2 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausnahme bei 2/3-Beschluss",
            "valeur": "greift nicht bei unverhältnismäßigen Kosten [§ 21 Abs. 2 Nr. 1 Halbs. 2 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Sonst: Kostentragung",
            "valeur": "nur die Eigentümer, die zugestimmt haben, nach Anteilen [§ 21 Abs. 3 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verteilungsmaßstab",
            "valeur": "Verhältnis der Miteigentumsanteile (§ 16 Abs. 1 Satz 2 WEG) [§ 21 Abs. 2, Abs. 3 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abweichende Verteilung",
            "valeur": "durch Beschluss möglich [§ 21 Abs. 5 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Grenze",
            "valeur": "keine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage, keine unbillige Benachteiligung [§ 20 Abs. 4 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Privilegierte Maßnahmen mit Anspruch",
            "valeur": "u. a. Barrierereduzierung, Laden von E-Fahrzeugen, Einbruchsschutz, Glasfaser, Steckersolargeräte [§ 20 Abs. 2 WEG]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 20 WEG (Bauliche Veränderungen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 21 WEG (Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__21.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 19 WEG (Verwaltung und Benutzung, ordnungsmäßige Erhaltung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__19.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 16 WEG (Nutzungen, Lasten und Kosten, Verteilungsmaßstab)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__16.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Pressemitteilung Nr. 26/2024 zu den Urteilen vom 9.2.2024 (V ZR 244/22, V ZR 33/23) – bauliche Veränderungen zur Barrierereduzierung",
            "url": "https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024026.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 17.5.2024 – V ZR 1/24 (Gestattungsbeschluss nach § 20 Abs. 1 WEG, Volltext)",
            "url": "https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/V_ZS/2024/V_ZR___1-24.pdf?__blob=publicationFile\u0026v=1",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt WEG-Beschluss für energetische Sanierung – Mehrheit und Kostenverteilung (§§ 20, 21 WEG)?",
            "reponse": "Energetische Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Fassadendämmung, Fenstertausch, Heizungstausch) sind bauliche Veränderungen im Sinne des § 20 Abs. 1 WEG und können seit der WEG-Reform 2020 (WEMoG, in Kraft seit 1. Dezember 2020) mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Die früher nötige „doppelt qualifizierte Mehrheit\u0022 ist entfallen."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt WEG-Beschluss für energetische Sanierung?",
            "reponse": "Die Regeln gelten für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (WEG) bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Zu unterscheiden sind zwei Kategorien: Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG – z. B. Reparatur einer defekten Heizung oder Erneuerung eines schadhaften Dachs."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für WEG-Beschluss für energetische Sanierung aus?",
            "reponse": "Eine Eigentümergemeinschaft mit 10 Einheiten stimmt über eine Fassadendämmung ab. Anwesend sind Eigentümer mit zusammen 8 Stimmen. Variante A: 6 von 8 stimmen zu (75 % der abgegebenen Stimmen) und diese 6 repräsentieren 60 % aller Miteigentumsanteile. → Quorum des § 21 Abs. 2 Nr. 1 erfüllt (\u003E 2/3 der Stimmen und mindestens 1/2 aller Anteile): Alle 10 Eigentümer tragen die Kosten nach Anteilen."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q2588140",
        "Q687323"
    ],
    "valid_from": "2020-12-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-16",
    "derniere_verification": "2026-09-16",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/weg-beschluss-sanierung"
}