{
    "slug": "weg-ladeinfrastruktur-wallbox",
    "titre": "Wallbox in der WEG – Anspruch, Durchführung und Kostenverteilung (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG)",
    "domaine": "mietrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Jeder Wohnungseigentümer hat seit der WEG-Reform 2020 (WEMoG, in Kraft seit 1. Dezember 2020) nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG einen individuellen…",
    "resume_court": "Jeder Wohnungseigentümer hat seit der WEG-Reform 2020 (WEMoG, in Kraft seit 1. Dezember 2020) nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG einen **individuellen Rechtsanspruch** darauf, dass ihm das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge – also eine Wallbox bzw. die zugehörige Ladeinfrastruktur – am Gemeinschaftseigentum gestattet wird. Die Eigentümergemeinschaft kann das **„Ob\u0022** nicht ablehnen; sie entscheidet im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung nur über das **„Wie\u0022** der Durchführung (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG), etwa über Leitungsweg, Zählerkonzept oder ein gemeinsames Lastmanagement. Die **Kosten** für Anschaffung und Installation trägt grundsätzlich allein der verlangende Eigentümer; nur ihm gebühren die Nutzungen (§ 21 Abs. 1 WEG). Eigenmächtig loslegen darf der Eigentümer trotz des Anspruchs nicht – ein Gestattungs-/Durchführungsbeschluss ist erforderlich. Absolute Grenze ist § 20 Abs. 4 WEG (keine grundlegende Umgestaltung, keine unbillige Benachteiligung). Für Mieter besteht ein paralleler Anspruch gegen den Vermieter aus § 554 BGB.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlage",
            "valeur": "§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG – Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge [gesetze-im-internet.de, § 20 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsnatur",
            "valeur": "individueller Anspruch jedes Eigentümers („kann verlangen\u0022) [§ 20 Abs. 2 Satz 1 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Umfang",
            "valeur": "Wallbox und die zur sinnvollen Nutzung nötige Infrastruktur (Leitungen, Anpassung Strom-/Telekommunikationsversorgung) [§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Entscheidung der Gemeinschaft",
            "valeur": "nur über die Durchführung („Wie\u0022), nicht über das „Ob\u0022 [§ 20 Abs. 2 Satz 2 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Erforderliche Mehrheit (Durchführungsbeschluss)",
            "valeur": "einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen [§ 20 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 25 Abs. 1 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Eigenmächtiger Einbau zulässig?",
            "valeur": "Nein – Gestattungs-/Durchführungsbeschluss erforderlich [§ 20 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kostentragung (Regelfall)",
            "valeur": "allein der verlangende Eigentümer; nur ihm gebühren die Nutzungen [§ 21 Abs. 1 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abweichende Kostenverteilung",
            "valeur": "nur durch Beschluss nach § 21 Abs. 2 / Abs. 5 WEG möglich [§ 21 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Absolute Grenze",
            "valeur": "keine grundlegende Umgestaltung, keine unbillige Benachteiligung [§ 20 Abs. 4 WEG]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Anspruch für Mieter",
            "valeur": "paralleler Anspruch gegen Vermieter [§ 554 Abs. 1 BGB]",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "In Kraft seit",
            "valeur": "WEG-Reform / WEMoG, 1. Dezember 2020 [§ 20 WEG n. F.]",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 20 WEG (Bauliche Veränderungen, Abs. 2 Nr. 2 Laden von E-Fahrzeugen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 21 WEG (Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__21.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 16 WEG (Nutzungen, Lasten und Kosten – Verteilungsmaßstab)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__16.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 554 BGB (Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte – Mieteranspruch)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Pressemitteilung Nr. 26/2024 zu den Urteilen vom 9.2.2024 (V ZR 244/22, V ZR 33/23) – bauliche Veränderungen nach § 20 Abs. 2 WEG",
            "url": "https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024026.html",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Wallbox in der WEG – Anspruch, Durchführung und Kostenverteilung (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG)?",
            "reponse": "Jeder Wohnungseigentümer hat seit der WEG-Reform 2020 (WEMoG, in Kraft seit 1. Dezember 2020) nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG einen individuellen Rechtsanspruch darauf, dass ihm das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge – also eine Wallbox bzw. die zugehörige Ladeinfrastruktur – am Gemeinschaftseigentum gestattet wird."
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Wallbox in der WEG?",
            "reponse": "Die Regelung gilt für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) und für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum – dazu zählt typischerweise auch der gemeinschaftliche Stellplatz bzw. die Tiefgarage und die Stromleitung dorthin. Anspruchsberechtigt ist jeder einzelne Wohnungseigentümer, unabhängig davon, ob die Mehrheit die Maßnahme befürwortet. Der Anspruch ist nicht auf die reine Wandladestation beschränkt."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Wallbox in der WEG aus?",
            "reponse": "Ein Wohnungseigentümer möchte an seinem Tiefgaragen-Stellplatz eine Wallbox installieren und stellt einen Antrag zur Eigentümerversammlung. Die Gemeinschaft kann den Einbau nicht verweigern – das Laden von E-Fahrzeugen ist nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG privilegiert. Sie darf jedoch über die Durchführung beschließen, z. B."
        }
    ],
    "wikidata": [
        "Q2588140",
        "Q165728",
        "Q687323"
    ],
    "valid_from": "2020-12-01",
    "valid_to": null,
    "derniere_revision": "2026-09-21",
    "derniere_verification": "2026-09-21",
    "statut_factcheck": "ok",
    "url": "https://nexvyra.de/fakten/weg-ladeinfrastruktur-wallbox"
}