{
    "slug": "widerklage-33-zpo",
    "titre": "Widerklage im Zivilprozess (§ 33 ZPO)",
    "domaine": "prozess-vollstreckungsrecht",
    "statut_juridique": "in_force",
    "niveau_autorite": "A",
    "description": "Die Widerklage ist der Gegenangriff des Beklagten: eine eigene, vollwertige Klage, die er im bereits laufenden Prozess gegen den Kläger erhebt.",
    "resume_court": "Die **Widerklage** ist der Gegenangriff des Beklagten: eine **eigene, vollwertige Klage**, die er im bereits laufenden Prozess gegen den Kläger erhebt. Sie ist damit weit mehr als eine Verteidigung. Während eine Einwendung oder eine Aufrechnung nur dazu führt, dass die Klage abgewiesen wird, verschafft die Widerklage dem Beklagten einen **eigenen vollstreckbaren Titel** – er kann also mehr erreichen als nur die Abweisung der gegnerischen Klage.\n\nDen Gerichtsstand regelt **§ 33 Abs. 1 ZPO**: _„Bei dem Gericht der Klage kann eine Widerklage erhoben werden, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht.\u0022_ Diese **Konnexität** begründet einen **besonderen Gerichtsstand** – sie ist nur dann zwingend erforderlich, wenn sich die Zuständigkeit des Prozessgerichts nicht ohnehin schon aus einer anderen Vorschrift ergibt. **§ 33 Abs. 2 ZPO** schließt den Widerklagegerichtsstand aus, wenn für eine gesonderte Klage über den Gegenanspruch eine **Gerichtsstandsvereinbarung nach § 40 ZPO** besteht.\n\nFormell gelten für die Widerklage **dieselben Regeln wie für jede Klage**: Sie erfordert einen **bestimmten Antrag** und die Angabe von Gegenstand und Grund des erhobenen Anspruchs (§ 253 Abs. 2 ZPO). **Rechtshängig** wird sie nach **§ 261 Abs. 2 ZPO** in dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch **in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht** oder ein den Erfordernissen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entsprechender **Schriftsatz zugestellt** wird. Erst mit der Rechtshängigkeit tritt auch die Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB ein.\n\nFür den **Streitwert** gilt eine oft übersehene Zweiteilung. Nach **§ 5 Halbsatz 2 ZPO** werden **Klage und Widerklage nicht zusammengerechnet** – das ist für die Zuständigkeit und die Rechtsmittelbeschwer maßgeblich; jeder Anspruch behält seinen eigenen Wert. Für die **Gerichtsgebühren** ordnet **§ 45 Abs. 1 Satz 1 GKG** dagegen an, dass in Klage und Widerklage geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Prozessen verhandelt werden, **zusammengerechnet** werden; betreffen sie **denselben Gegenstand**, ist nach **§ 45 Abs. 1 Satz 3 GKG** nur der Wert des **höheren** Anspruchs maßgebend.\n\nÜbersteigt die Widerklage die **sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts** – seit dem 1. Januar 2026 liegt die Grenze bei **10.000 Euro** (§ 23 Nr. 1 GVG) –, muss der Rechtsstreit nicht scheitern: Nach **§ 506 Abs. 1 ZPO** spricht das Amtsgericht **auf Antrag einer Partei** und vor weiterer Verhandlung zur Hauptsache seine **Unzuständigkeit** aus und **verweist den Rechtsstreit insgesamt an das Landgericht**. Ohne einen solchen Antrag bleibt das Amtsgericht zuständig.\n\nIn der **Berufungsinstanz** ist die Widerklage nur eingeschränkt möglich: **§ 533 ZPO** lässt sie nur zu, wenn der **Gegner einwilligt oder das Gericht sie für sachdienlich hält** **und** sie auf Tatsachen gestützt werden kann, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung ohnehin nach § 529 ZPO zugrunde zu legen hat. Und das Gericht kann Klage und Widerklage jederzeit **trennen**: Nach **§ 145 Abs. 2 ZPO** ist die Anordnung getrennter Verhandlung möglich, wenn der Gegenanspruch mit dem Klageanspruch **nicht in rechtlichem Zusammenhang** steht.",
    "faits": [
        {
            "point": "Rechtsgrundlagen",
            "valeur": "§ 33 ZPO (Gerichtsstand der Widerklage), § 253 ZPO (Form), § 261 Abs. 2 ZPO (Rechtshängigkeit), § 5 ZPO (Streitwert), § 145 Abs. 2 ZPO (Trennung), § 506 ZPO (Verweisung), § 533 ZPO (Berufung), § 45 GKG (Gebührenstreitwert)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Was ist eine Widerklage",
            "valeur": "eine eigenständige Klage des Beklagten gegen den Kläger innerhalb des anhängigen Rechtsstreits – mit eigenem Streitgegenstand, eigenem Antrag und eigenem, der Rechtskraft fähigen Urteilsausspruch",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Wortlaut § 33 Abs. 1 ZPO",
            "valeur": "„Bei dem Gericht der Klage kann eine Widerklage erhoben werden, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht.“",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Konnexität",
            "valeur": "Zusammenhang des Gegenanspruchs mit dem Klageanspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln (§ 33 Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Bedeutung des § 33 ZPO",
            "valeur": "besonderer Gerichtsstand: Die Konnexität ist nur nötig, wenn das Prozessgericht für die Widerklage nicht schon anderweitig zuständig ist",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Ausschluss",
            "valeur": "kein Widerklagegerichtsstand, wenn für eine gesonderte Klage über den Gegenanspruch eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 40 ZPO getroffen ist (§ 33 Abs. 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Form",
            "valeur": "wie jede Klage: bestimmter Antrag sowie Gegenstand und Grund des Anspruchs (§ 253 Abs. 2 ZPO); im Anwaltsprozess durch Anwaltsschriftsatz (§ 78 Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtshängigkeit",
            "valeur": "mit Geltendmachung in der mündlichen Verhandlung oder Zustellung eines den Erfordernissen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entsprechenden Schriftsatzes (§ 261 Abs. 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Verjährungshemmung",
            "valeur": "erst mit der Rechtshängigkeit der Widerklage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) – nicht schon mit deren Ankündigung",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Zeitpunkt",
            "valeur": "Erhebung ist bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz möglich; in der Berufung nur unter den Voraussetzungen des § 533 ZPO",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Streitwert für Zuständigkeit und Beschwer",
            "valeur": "keine Zusammenrechnung von Klage und Widerklage (§ 5 Halbsatz 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Gebührenstreitwert",
            "valeur": "Klage und Widerklage werden zusammengerechnet, wenn sie nicht in getrennten Prozessen verhandelt werden (§ 45 Abs. 1 Satz 1 GKG); bei demselben Gegenstand zählt nur der höhere Anspruch (§ 45 Abs. 1 Satz 3 GKG)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Widerklage über der AG-Grenze",
            "valeur": "Auf Antrag einer Partei und vor weiterer Verhandlung zur Hauptsache spricht das Amtsgericht seine Unzuständigkeit aus und verweist den Rechtsstreit an das Landgericht (§ 506 Abs. 1 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Streitwertgrenze AG/LG",
            "valeur": "10.000 € seit 01.01.2026 (§ 23 Nr. 1 GVG; zuvor 5.000 €)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Trennung",
            "valeur": "getrennte Verhandlung möglich, wenn der Gegenanspruch mit dem Klageanspruch nicht in rechtlichem Zusammenhang steht (§ 145 Abs. 2 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Widerklage in der Berufung",
            "valeur": "nur bei Einwilligung des Gegners oder Sachdienlichkeit und Stützung auf nach § 529 ZPO ohnehin zugrunde zu legende Tatsachen (§ 533 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Abgrenzung zur Aufrechnung",
            "valeur": "Die Aufrechnung (§§ 387 ff. BGB) ist bloßes Verteidigungsmittel und wirkt höchstens bis zur Höhe der Klageforderung; die Widerklage begründet einen eigenen Titel und kann darüber hinausgehen",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Drittwiderklage",
            "valeur": "Widerklage gegen einen bislang nicht am Prozess Beteiligten; isoliert grundsätzlich unzulässig, ausnahmsweise zulässig bei enger tatsächlicher und rechtlicher Verknüpfung ohne Verletzung schutzwürdiger Interessen des Drittwiderbeklagten (BGH, Urteil vom 07.11.2013 – VII ZR 105/13)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "§ 33 ZPO und Drittwiderklage",
            "valeur": "Der BGH wendet den besonderen Gerichtsstand der Widerklage auch auf Drittwiderklagen gegen den bislang nicht beteiligten Zedenten an (BGH, Beschluss vom 30.09.2010 – Xa ARZ 191/10, BGHZ 187, 112 – unter Aufgabe der früheren Gegenauffassung)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Kostenfolge",
            "valeur": "Über die Kosten wird einheitlich nach dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen bei Klage und Widerklage entschieden (§§ 91, 92 ZPO)",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "point": "Rechtsstand",
            "valeur": "geltendes Recht (in_force), Stand 2026-08-25",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "sources": [
        {
            "titre": "§ 33 ZPO – Besonderer Gerichtsstand der Widerklage (Abs. 1: Zusammenhang des Gegenanspruchs mit dem Klageanspruch oder den Verteidigungsmitteln; Abs. 2: Ausschluss bei Gerichtsstandsvereinbarung nach § 40)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__33.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 40 ZPO – Unwirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__40.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 5 ZPO – Mehrere Ansprüche (Halbsatz 2: keine Zusammenrechnung des Gegenstands von Klage und Widerklage)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__5.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 145 ZPO – Prozesstrennung (Abs. 2: getrennte Verhandlung, wenn der Gegenanspruch der Widerklage mit dem Klageanspruch nicht in rechtlichem Zusammenhang steht)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__145.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 253 ZPO – Klageschrift (Abs. 2: bestimmter Antrag sowie Gegenstand und Grund des Anspruchs – gilt für die Widerklage entsprechend)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__253.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 256 ZPO – Feststellungsklage (Abs. 2: Zwischenfeststellungsklage/-widerklage)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__256.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 261 ZPO – Rechtshängigkeit (Abs. 2: Rechtshängigkeit eines erst im Laufe des Prozesses erhobenen Anspruchs mit Geltendmachung in der mündlichen Verhandlung oder Zustellung eines § 253 Abs. 2 Nr. 2 entsprechenden Schriftsatzes)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__261.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 301 ZPO – Teilurteil",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__301.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 322 ZPO – Materielle Rechtskraft (Abs. 2: Rechtskraft der Entscheidung über eine zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__322.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 506 ZPO – Nachträgliche sachliche Unzuständigkeit (Abs. 1: Verweisung des gesamten Rechtsstreits an das Landgericht auf Antrag einer Partei vor weiterer Verhandlung zur Hauptsache)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__506.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 533 ZPO – Klageänderung; Aufrechnungserklärung; Widerklage in der Berufung (Einwilligung oder Sachdienlichkeit und Stützung auf nach § 529 zugrunde zu legende Tatsachen)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__533.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 595 ZPO – Keine Widerklage; Beweismittel im Urkundenprozess (Abs. 1)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__595.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 78 ZPO – Anwaltsprozess (Abs. 1 S. 1: Anwaltszwang vor Land- und Oberlandesgerichten)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__78.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§§ 91, 92 ZPO – Kostenverteilung bei Obsiegen und teilweisem Unterliegen",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__92.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 511 ZPO – Statthaftigkeit der Berufung (Abs. 2 Nr. 1: Beschwer von mehr als 600 Euro)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__511.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 23 GVG – Sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte (Nr. 1: vermögensrechtliche Streitigkeiten bis 10.000 Euro – Fassung seit 01.01.2026)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__23.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 71 GVG – Sachliche Zuständigkeit der Landgerichte (Abs. 1: Auffangzuständigkeit)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__71.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 45 GKG – Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, Hilfsaufrechnung, Stufenklage (Abs. 1 Satz 1: Zusammenrechnung, wenn nicht in getrennten Prozessen verhandelt; Abs. 1 Satz 3: bei demselben Gegenstand nur der höhere Anspruch)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__45.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 204 BGB – Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung (Abs. 1 Nr. 1: Klageerhebung)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__204.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 46 ArbGG – Grundsatz (Abs. 2: entsprechende Anwendung der ZPO-Vorschriften im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren)",
            "url": "https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__46.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 33 ZPO – Normtext und Querverweise, dejure.org-Permalink (Wortlaut verbatim gegengeprüft)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/33.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "§ 506 ZPO – Normtext und Querverweise, dejure.org-Permalink (Wortlaut verbatim gegengeprüft)",
            "url": "https://dejure.org/gesetze/ZPO/506.html",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Beschluss vom 30.09.2010 – Xa ARZ 191/10 (BGHZ 187, 112): § 33 ZPO ist auf Drittwiderklagen gegen den bislang nicht am Verfahren beteiligten Zedenten anzuwenden – unter Aufgabe der früheren gegenteiligen Auffassung; dejure.org-Permalink",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=Xa%20ARZ%20191/10",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 07.11.2013 – VII ZR 105/13: isolierte Drittwiderklage grundsätzlich unzulässig, ausnahmsweise zulässig bei enger tatsächlicher und rechtlicher Verknüpfung ohne Verletzung schutzwürdiger Interessen des Drittwiderbeklagten; dejure.org-Permalink",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII%20ZR%20105/13",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 05.04.2001 – VII ZR 135/00: isolierte Drittwiderklage gegen den Zedenten auch zulässig, wenn sich ihr Gegenstand mit einer hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Forderung deckt; dejure.org-Permalink",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VII%20ZR%20135/00",
            "autorite": "A"
        },
        {
            "titre": "BGH, Urteil vom 13.06.2008 – V ZR 114/07: isolierte Drittwiderklage auf Feststellung, dass dem Zedenten keine Ansprüche zustehen, ist zulässig; dejure.org-Permalink",
            "url": "https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=V%20ZR%20114/07",
            "autorite": "A"
        }
    ],
    "faq": [
        {
            "question": "Was regelt Widerklage im Zivilprozess (§ 33 ZPO)?",
            "reponse": "Die Widerklage ist der Gegenangriff des Beklagten: eine eigene, vollwertige Klage, die er im bereits laufenden Prozess gegen den Kläger erhebt. Sie ist damit weit mehr als eine Verteidigung. Während eine Einwendung oder eine Aufrechnung nur dazu führt, dass die Klage abgewiesen wird, verschafft die Widerklage dem Beklagten einen eigenen vollstreckbaren Titel – er kann also mehr erreichen als nur die Abweisung der…"
        },
        {
            "question": "Für wen gilt Widerklage im Zivilprozess (§ 33 ZPO)?",
            "reponse": "Die Regeln gelten für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten nach der ZPO vor den ordentlichen Gerichten in Deutschland – für natürliche Personen ebenso wie für Unternehmen, Vereine und Behörden als Partei. Über Verweisungen findet § 33 ZPO auch in anderen Verfahrensordnungen Anwendung, etwa im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren (§ 46 Abs. 2 ArbGG)."
        },
        {
            "question": "Gibt es Ausnahmen bei Widerklage im Zivilprozess (§ 33 ZPO)?",
            "reponse": "Eine Widerklage ist ausgeschlossen, (1) wenn für eine gesonderte Klage über den Gegenanspruch eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 40 ZPO besteht (§ 33 Abs. 2 ZPO), (2) im Urkundenprozess (§ 595 Abs. 1 ZPO), (3) in der Berufungsinstanz, soweit die Voraussetzungen des § 533 ZPO fehlen, (4) nach Beendigung des Erstprozesses und (5) als isolierte Drittwiderklage, wenn die enge tatsächliche und rechtliche Verknüpfung…"
        },
        {
            "question": "Welche häufigen Fehler gibt es bei Widerklage im Zivilprozess (§ 33 ZPO)?",
            "reponse": "„Ich rechne einfach auf, dann bin ich abgesichert.\u0022 Nur bis zur Höhe der Klageforderung. Ist die Gegenforderung höher, bleibt der überschießende Teil ohne Titel – dafür braucht es die Widerklage. „Die Widerklage hemmt sofort die Verjährung.\u0022 Nein. Die Hemmung tritt nach § 204 Abs. 1 Nr."
        },
        {
            "question": "Wie sieht ein Praxisbeispiel für Widerklage im Zivilprozess (§ 33 ZPO) aus?",
            "reponse": "Ein Bauunternehmer klagt vor dem Amtsgericht restlichen Werklohn von 8.400 Euro ein. Der Bauherr hält die Leistung für mangelhaft und beziffert seine Mängelbeseitigungskosten auf 19.000 Euro. Rechnet er nur auf, erreicht er allenfalls die Abweisung der Klage; über die restlichen 10.600 Euro erhält er keinen Titel."
        }
    ],
    "wikidata": [
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