Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – 5 %-Bonus
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Kurzantwort
Wer einen Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) von einem zugelassenen Energieberater erstellen lässt, bekommt bei nachfolgenden BEG-Einzelmaßnahmen einen Bonus von 5 Prozentpunkten zusätzlich zum normalen Fördersatz. Der iSFP selbst wird vom BAFA mit 50 % der Beratungskosten gefördert, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Maßnahmen aus dem iSFP müssen innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden, damit der Bonus greift.
Kernfakten
| Punkt | Wert |
|---|---|
| Bonushöhe auf BEG-Einzelmaßnahmen | +5 Prozentpunkte |
| Gültigkeit des iSFP für Bonus | 15 Jahre nach Erstellung |
| BAFA-Förderung der iSFP-Erstellung | 50 % der Beratungskosten |
| Maximaler BAFA-Zuschuss EFH/ZFH | 650 € |
| Maximaler BAFA-Zuschuss WEG (ab 3 WE) | 850 € |
| Zugelassene Ersteller | Energieberater in dena-Expertenliste, Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude" |
| Antrag iSFP-Förderung | BAFA, vor Beginn der Beratung |
| Antrag iSFP-Bonus | KfW/BAFA, zusammen mit Förderantrag der Einzelmaßnahme |
Auf welche Maßnahmen gilt der Bonus?
Der iSFP-Bonus gilt für BEG-EM-Einzelmaßnahmen, die im iSFP empfohlen wurden:
- Dämmung von Außenwand, Dach, oberster Geschossdecke, Kellerdecke
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Anlagentechnik (Lüftung)
- Heizungsoptimierung
Der iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch (Wärmepumpe etc.) – dort gibt es eigene Boni, aber keinen iSFP-Aufschlag.
Voraussetzungen
- Gebäude im Bestand (Bauantrag älter als 5 Jahre).
- iSFP muss von einem qualifizierten Energieberater erstellt sein, der in der dena-Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen ist.
- Bei Antrag auf die Einzelmaßnahme muss der iSFP vorgelegt und der Bonus aktiv beantragt werden.
- Die geförderte Maßnahme muss im iSFP empfohlen sein.
Antragsweg
- Energieberater aus der dena-Liste auswählen.
- BAFA-Antrag auf iSFP-Förderung stellen (vor Beratungsbeginn).
- iSFP erstellen lassen.
- Nach Abschluss: Verwendungsnachweis bei BAFA einreichen, Zuschuss erhalten.
- Bei späteren BEG-Einzelmaßnahmen: iSFP beilegen und +5 % Bonus beantragen.
Quellen
- BAFA – Energieberatung für Wohngebäude: bafa.de
- KfW – Individueller Sanierungsfahrplan: kfw.de
- Verbraucherzentrale – iSFP: verbraucherzentrale.de