Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ab 2026
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Kurzantwort
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) voraussichtlich zum 1. November 2026. Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch entfällt. Stattdessen müssen neu eingebaute fossile Heizungen ab 2029 mindestens 10 Prozent Biomethan oder Bioöl nutzen, mit steigenden Anteilen bis 2040. Eigentümer können künftig technologieoffen wählen: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Biomasse, Gas oder Öl.
Kernfakten
| Punkt | Status |
|---|---|
| Kabinettsbeschluss | 13. Mai 2026 |
| Geplantes Inkrafttreten | 1. November 2026 (voraussichtlich) |
| Bundestags-Beratung | Juni–September 2026 |
| Bundesrats-Befassung | Oktober 2026 |
| Ablösung von | Gebäudeenergiegesetz (GEG) |
| 65-%-Erneuerbare-Pflicht | entfällt |
| Bio-Treppe (Bioanteil bei fossilen Heizungen) | 10 % ab 2029, steigend bis 2040 |
| Technologieoffenheit | ja |
| BEG-Förderung | läuft bis mindestens 2029 weiter |
Was sich konkret ändert
- Heizungswahl frei. Beim Heizungstausch entfällt die Pflicht zu 65 % erneuerbaren Energien. Alle gängigen Heiztechniken sind erlaubt.
- Bio-Treppe für fossile Heizungen. Wer ab 2029 eine neue fossile Heizung einbaut, muss einen wachsenden Anteil biogener Brennstoffe (Biomethan oder Bioöl) nutzen. Genaue Stufen: 10 % ab 2029, Erhöhungen in drei weiteren Schritten bis 2040.
- Förderung bleibt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird mindestens bis 2029 fortgeführt.
Was offen ist
- Der finale Gesetzestext kann sich in Bundestags- und Bundesrats-Beratung noch ändern.
- Detail-Regelungen zur Nachweispflicht des Bio-Anteils stehen noch nicht fest.
- Übergangsregelungen für laufende kommunale Wärmeplanungen werden voraussichtlich in einer Begleitverordnung geregelt.
Quellen
- GMG-aktuell – Zeitplan und Eckpunkte: https://gmg-aktuell.de/vorlaeufiger-zeitplan-gmg/
- Energie-Fachberater zum Kabinettsbeschluss vom 13.05.2026: energie-fachberater.de
- ZEBAU – GEG wird zum GModG/GMG: zebau.de